Oberverwaltungsgericht NRW: Kein Asyl für Deserteure

29. März 2021
Oberverwaltungsgericht NRW: Kein Asyl für Deserteure
Kultur & Gesellschaft
2
Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Immerhin – Desertion ist auch für deutsche Gerichte noch kein Asylgrund. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung deutlich gemacht. Es wies die Klage eines syrischen Asylbewerbers ab, dem der „Flüchtlings“status zuerkannt wurde, nachdem er geflohen war, um dem Militärdienst zu entgehen. Das Gericht argumentierte, der syrische Staat bestrafe Wehrdienstverweigerer nicht mehr.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Der Fall betrifft einen syrischen Asylbewerber, der seinen Militärdienst in Syrien geleistet hatte, aber befürchtete, nochmals eingezogen zu werden. 2015 kam er als „Flüchtling“ nach Deutschland, wo ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz gewährte. Ein Gericht in Köln sprach ihm später den Flüchtlingsstatus zu – mit dieser Entscheidung war das OVG nicht einverstanden. Es lehnte den Antrag des Syrers ab.

Das Gericht argumentierte dabei, daß sich die militärische Situation in Syrien geändert habe und daß Aufständische, insbesondere solche, die einfach versucht hätten, sich dem Militärdienst durch Flucht zu entziehen, nicht mehr systematisch bestraft würden. Sie würden nicht als politische Gegner des Staates betrachtet. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

 2,673 Leser gesamt

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Das ist ja alles schön und gut! Aber wird dieser Syrer nach Ablehnung seines Asylantrags durch das Oberverwaltungsgericht von NRW nun in sein Heimatland abgeschoben? Nach den bisher gemachten Erfahrungen wird er das nicht. Hinzu kommt, daß er, der 2015 nach Deutschland kam, für die Dauer seines Asylverfahrens – wie alle anderen „Flüchtlinge“ auch – Anspruch auf die (großzügigen) Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hatte. Es hat sich in den orientalischen Ländern längst herumgesprochen, daß Deutschland für Flüchtlinge bzw. für solche, die es vorgeben zu sein, das reinste Paradies ist. Und dann diese fiesen Tricks, wie bspw. als Volljähriger sich als Minderjähriger auszugeben (Sein Paß ist – im Gegensatz zu seinem Smartphone – angeblich verloren gegangen).

    Wieso werden für Asylbewerber nicht erst dann staatliche Geldleistungen gezahlt, wenn deren Antrag auf Asyl endgültig genehmigt ist? Bis dahin tun es Sachleistungen doch auch! Und wieso ändert der Gesetzgeber, unsere „Volksvertreter“, dieses Gesetz nicht dementsprechend, um die dann freigewordenen Steuergelder der deutschen Bevölkerung zugute kommen zu lassen?

    Das wären doch interessante Fragen für öffentlich rechtliche Talkshows. Nur leider gilt hierzulande deren Thematisierung als fremdenfeindlich und rassistisch. Unsere laut Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit ist eben nicht frei, sondern selektiv. Deshalb ein dreimal Hoch auf die deutsche Demokratie! (Dieses „dreimal Hoch“ ist satirisch gemeint).

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.