Corona privilegiert Illegale: Keine Abschiebung bei verweigertem PCR-Test

20. März 2021

Wien. Die Privilegierung Zugewanderter gegenüber Einheimischen ist in Corona-Zeiten um eine Facette reicher geworden: in Österreich kann es sich für Ausländer auszahlen, wenn sie den PCR-Test verweigern. Handelt es sich nämlich um Abschiebepflichtige, dann kann der verweigerte Test dazu führen, daß die Delinquenten nicht abgeschoben werden.

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Dazu gibt es ein den Medien vorliegendes internes Papier der Wiener Landespolizei-Direktion. Dabei handelt es sich um eine Dienstanweisung für Polizisten, in der die Beamten angehalten werden, illegale Asylwerber gegebenenfalls aus der Schubhaft (= Abschiebehaft) zu entlassen und nicht abzuschieben, wenn sie keinen PCR-Test machen möchten.

Weil die Durchführung eines solchen Tests einen Eingriff in die körperliche Integrität im Sinne des 8. Artikels der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle, ergebe sich „für den Zweck einer Abschiebung“ keine gesetzliche Grundlage, um „den Betroffenen eine Mitwirkung an bzw. eine Duldung der Testung“ aufzuerlegen, heißt es in der Anweisung an die Polizisten.

Wenn aber ein negativer Test die Voraussetzung für die Einreise in den Drittstaat sei, so können die Schubhäftlinge, „sollten sie sich weigern (…) an dem geplanten Flug nicht teilnehmen“, so die Information der Wiener Polizei. Doch während Einheimische in einem solchen Fall von den Behörden eine 14tägige Quarantäne auferlegt bekommen, sollen renitente Asylbewerber „aus der Anhaltung entlassen“ werden.

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz hat für diese Privilegierung kein Verständnis. Er erklärte: „Die Österreicher verlieren teils ihren Job und erhalten Repressalien, wenn sie sich nicht testen lassen. Illegale Schubhäftlinge, werden mit der Freiheit belohnt. Das ist eine unglaubliche Demütigung der eigenen Bevölkerung.“ (mü)

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2 Kommentare

  1. Gelbspötter sagt:

    Es stellt sich die Frage, wie in DEUTSCHLAND in solchen Fällen verfahren wird. Ich vermute: genau so. Das sollte durch öffentliche Nachfrage thematisiert werden. Diese Klientele hält sich auch hierzulande tw. offen an keine Verhaltensregeln, die bei der einheimischen Bevölkerung mit brachialen Strafen durchgesetzt werden.

  2. […] Corona privilegiert Illegale: Keine Abschiebung bei verweigertem PCR-Test […]

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