Ludwigsburger Gericht entscheidet: Corona-Verordnungen sind teils verfassungswidrig

14. März 2021
Ludwigsburger Gericht entscheidet: Corona-Verordnungen sind teils verfassungswidrig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ludwigsburg. Ermutigend: das Amtsgericht Ludwigsburg entschied jetzt in einem Urteil, daß ein Bußgeldbescheid gemäß CoronaVO rechtswidrig und faktenwidrig war – Freispruch. Damit bezeichnet ein weiteres Gericht Corona-Maßnahmen als verfassungswidrig.

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Das Urteil zerpflückt dabei nicht nur die rechtliche Seite, sondern befaßt sich auch ausführlich damit, was der „öffentliche Raum“ ist, wie die Nähe und der Abstand von Personen festzustellen ist und was davon geregelt werden kann und darf. Die derzeit geltenden amtlichen Verordnungen kommen dabei nicht gut weg.

Dem konkret Betroffenen wurde zur Last gelegt, daß er sich am 20. Mai 2020 um 21.10 Uhr trotz eines Aufenthaltsverbots mit mehr als einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehörte, im öffentlichen Raum aufgehalten und dadurch gegen eine Reihe von Bestimmungen und Verordnungen verstoßen habe.

Aber: diese Verordnungen verstießen, so das Urteil, im Verwaltungswege gegen den Parlamentsvorbehalt, überschritten den Gestaltungsspielraum der Exekutive und verstießen zudem gegen den „Bestimmtheitsgrundsatz“, weil durch die in schneller Folge vorgenommenen Änderungen der geltenden Verordnungen ein verläßlicher und stabiler Ordnungsrahmen für den Bürger nicht mehr gegeben sei. (rk)

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