Schweizer stimmen für Burka-Verbot: Verhüllungsverbot kommt jetzt in die Verfassung

8. März 2021
Schweizer stimmen für Burka-Verbot: Verhüllungsverbot kommt jetzt in die Verfassung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern. Ein herber Magenschwinger für die politisch Korrekten: die Schweizer haben am Sonntag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gestimmt. Im Rahmen einer Volksabstimmung sprachen sich mehr als 51,21 Prozent der Wähler für die Vorlage und damit gegen die Empfehlung der Regierung in Bern aus, die sich gegen die Initiative gestellt hatte. Die Initiative zielt vor allem auf die islamische Ganzkörperverhüllung,  also auf die Trägerinnen von Niqabs und Burkas ab.

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Besonders gravierend: das Verbot muß nun in die Schweizerische Verfassung aufgenommen werden. Es gilt auf der Straße, in Restaurants und in Geschäften. Nur für Gotteshäuser gibt es eine Ausnahme.

In der Schweiz wurde die Entscheidung des Souveräns mit weniger Überraschung aufgenommen als etwa bei bundesdeutschen Medien (sofern diese überhaupt darüber berichteten). Ein vergleichbares Verbot existiert in der Schweiz nämlich schon in den Kantonen St. Gallen und Tessin. Auch in Österreich, Frankreich, Dänemark und den Niederlanden gelten Burka-Verbote.

Hinter der Schweizer Vorlage steht das „Egerkinger Komitee“, das mit der Schweizerischen Volkspartei (SVP) inhaltlich und personell eng verbunden ist. Das Gesicht und der Initiator der Volksabstimmung: SVP-Politrebell Walter Wobmann.

Dieser konnte bereits 2009 einen vielbeachteten Sieg einfahren, als er 2009 per Volksabstimmung ein Verbot von Minarett-Neubauten durchsetzte.

Erste Gratulationen aus dem Ausland gab es auch bereits: die österreichische Integrationsministerin Raab beglückwünschte die Schweizer zu ihrer Entscheidung: „Burka und Niqab haben den einzigen Zweck, die Frau durch Verhüllung verschwinden zu lassen. Sie sind ein Symbol der Unterdrückung der Frau, eine Form der kulturell bedingten Gewalt, die wir in Europa nicht haben wollen. Daher bin ich dankbar um jedes Land, das die Frauenrechte stärkt und solche Verhüllungen verbietet. Österreich ist bereits 2017 diesen Weg gegangen. Zum Verhüllungsverbot gibt es keine Alternative.“ (mü)

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4 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Die Schweiz ist christliches Abendland. In deren zivilisierter Kultur ist es üblich, im öffentlichen Raum sein/ihr Gesicht offen zu zeigen und es unverhüllt zu lassen. Wer das nicht tut, kann zu Recht für jemanden gehalten werden, der eine Straftat zu begehen beabsichtigt oder eine solche bereits begangen hat – mit entsprechenden Konsequenzen.

    Und wem diese für jeden klar denkenden Menschen – egal ob Männlein oder Weiblein – einsichtige Verordnung (Verhüllungsverbot) nicht gefällt, hat in der Schweiz nichts zu suchen! Aber gerne kann er/sie in dasjenige Land ausreisen, wo diese mittelalterlich anmutende Gesichtsverkleidung erlaubt oder gar vorgeschrieben ist!

  2. Spionageabwehr sagt:

    Mit ihrer Migrationswaffe wollen die USA
    unser Land und unsere Kultur vernichten

    Das ist die eigentliche Gefahr.
    Die gilt es zu überstehen bis zum Ende der USA.
    Gück im Unglück:
    US-Biowaffe Corona behindert US-Mugrationswaffe.

  3. Bravo, Schweiz! sagt:

    Richtig! Die Gesichts- und Körperverhüllung entmenschlicht- es bleibt unrein amorpher Stoffsack drauf mich bedrohlich wirkt da man die Person darunter weder erkennen, noch beschreiben kann.Auch manche Männer und Terroristen haben kleine Füsse! Auch feige Antifa-Schläger verbergen ja gerne ihr Gesicht!

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