Schlappe für Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Köln untersagt Beobachtung der AfD

5. März 2021
Schlappe für Verfassungsschutz: Verwaltungsgericht Köln untersagt Beobachtung der AfD
National
3
Foto: Symbolbild

Köln. Nachdem am Mittwoch die deutsche Medienlandschaft verkündete, daß die AfD seit Ende Februar offiziell Beobachtungsobjekt und „Verdachtsfall“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist, hat das Kölner Verwaltungsgericht heute ein Urteil gefällt, das eine Schlappe für VS-Chef Haldenwang darstellt. Denn: Die Partei darf bis zum Abschluß eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt und benannt werden.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Das Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag der AfD auf Erlaß einer Zwischenentscheidung statt. Dem Verfassungsschutz wird laut dem Urteil untersagt, die Partei öffentlich, aber auch nicht öffentlich als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einzuordnen und die Partei als solche „zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen“.  AfD-Chef Tino Chrupalla spricht von einer „Klatsche für den Verfassungsschutz“.

Die AfD hatte bereits Ende Januar einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit welchem dem BfV untersagt werden sollte, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln. Ein anderes Verhalten führe laut der AfD zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden im politischen Wettbewerb. Das Gericht bestätigt diese Argumentation nun. Anhand der Bekanntgabe werde „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“.

Das Bundesamt hatte Ende Februar die Landesverfassungsämter darüber informiert, daß die Partei zu einem Verdachtsfall hochgestuft wurde. Für die Öffentlichkeit sollte das Urteil hingegen jedoch noch nicht zugänglich sein. Zuvor hatte der Verfassungsschutz verlautbaren lassen, sich bis zum Abschluß des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung zu äußern. AfD-Vorsitzender Jörg Meuthen spottete in Anbetracht des Kölner Urteils nun über den „Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann“. (kd)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

 2,395 Leser gesamt

3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    In diesem Verfahren vor dem Kölner Verwaltungsgericht ging es nicht darum zu klären, ob der Verdacht zutrifft, daß die AfD rechtsextremistisch bzw. demokratiefeindlich ist, sondern um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinem Merkel-treuen Vorsitzenden Haldenwang berechtigt war, den „Verdachts- und Beobachtungsfall“ bezüglich der AfD öffentlich zu machen. Selbiges war es nicht, wie wir jetzt wissen! Für mich ist es sonnenklar, daß Haldenwang mit dieser Aktion gezielt gegen die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der AfD verstieß, um ihr im Superwahljahr 2021 zu schaden.

    Das Hauptsacheverfahren wird sich nach meiner Einschätzung über Monate hinziehen, zum einen weil geklärt werden muß, ob die AfD als Gesamtpartei wirklich des Rechtsextremismus bzw. der Demokratiefeindlichkeit als verdächtig betrachtet werden kann – was ist mit diesen Begrifflichkeiten eigentlich gemeint? Ich bitte um auf die AfD bezogene konkrete Beispiele, Herr Haldenwang! -, zum anderen weil die Meinungsfreiheit, ebenfalls grundgesetzlich garantiert, hierzulande ein hohes Gut ist.

    Aber wo ist der deutsche AfD-Wahlbürger? Dieser scheint fast unsichtbar zu sein. In den hiesigen Mainstream-Medien (TV und Hörfunk) taucht ein wahlberechtigter Bürger nur dann auf, wenn er – auf tendenziöse Fragen des Reporters – sich negativ über die AfD äußert. Die Ausstrahlung von Antworten wie „Ich wähle AfD, weil …“ ist hierzulande ein Tabu!

    Gibt es in diesem Lande Chancengleichheit für die Alternative für Deutschland? Nun, wie sagt man so schön: „Wer (das) glaubt, wird selig!“.

  2. V.Völkisch sagt:

    Bitte nicht zu früh freuen. Das ist kein Urteil in der Hauptsache, nur eine vorläufige Anordnung in einem vorläufigen Verfahren.

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.