Lobbyismus künftig ganz offiziell: Lobbyvertreter müssen sich beim Bundestag registrieren

4. März 2021
Lobbyismus künftig ganz offiziell: Lobbyvertreter müssen sich beim Bundestag registrieren
Wirtschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Berliner Regierungskoalition hat sich nach langem Ringen auf die Einführung eines Lobbyregisters geeinigt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein Register eintragen, das beim Bundestag geführt wird und öffentlich einsehbar sein soll. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

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Die gesetzliche Registrierungspflicht soll für die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung gelten. Professionelle Interessenvertreter sollen sich künftig vor Kontaktaufnahme in dem Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftragsgeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen.

Der Gesetzesentwurf werde „zeitnah im Deutschen Bundestag verabschiedet“, verlautete aus Koalitionskreisen. Man wolle damit „deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben“ schaffen.

Über die Einführung eines Lobbyregisters wird schon lange diskutiert. Im Sommer 2020 trug die öffentliche Empörung über den Fall Amthor dazu bei, daß die Union dem Vorhaben nach langem Zögern im Grundsatz zustimmte. (se)

Bildquelle: AfD: Reichstag-4©foto_AfD-nFree

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Ein Kommentar

  1. Mike Hunter sagt:

    Billiges Ablenkungsmanöver, wie immer! Lobbyismus gehört abgeschafft, da er vollkommen unnötig ist. Es gibt genügend offizielle Interessenvertretungen der Wietschaft, die in direktem Kontakt mit der Regierung und ihren Ministerien stehen. Die notwendigen Infos werden durch diese über die zuständigen offizielken Stellen, Ministerien, in den politischen Entscheidungsfindungsprozess eingespeist. Jetzt ist offizielles Schmieren erlaubt, oder?

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