Zu Unrecht in Quarantäne geschickt: Kölner Anwälte wollen Betroffene vertreten

3. März 2021
Zu Unrecht in Quarantäne geschickt: Kölner Anwälte wollen Betroffene vertreten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Köln. Das ist tägliche Realität in Corona-Zeiten: selbst nach negativem PCR-Test und ohne Symptome müssen viele Reiserückkehrer in Quarantäne. Rechtsanwälte halten diese Praxis für unhaltbar und empfehlen, dagegen zu klagen: Behörden seien verpflichtet, eine tatsächliche Infektion und Infektiösität nachzuweisen.

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Dies betreffe insbesondere zwei Konstellationen: Fälle, in denen Reiserückkehrer pauschal in Quarantäne geschickt worden sind, und Fälle, in denen eine häusliche Quarantäne nach möglichem Kontakt mit einem Corona-positiv Getesteten für gesunde Menschen angeordnet worden sei.

Tausende Quarantäne-Anordnungen gegen Reiserückkehrer könnten damit zu Unrecht erlassen worden sein – und Ansprüche auf erhebliche Entschädigungs-Zahlungen begründen. Davon geht die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln aus. Die Anwälte wurden bereits im Abgas-Skandal als eine der erfolgreichsten Kanzleien bekannt, die vor Gericht betrogenen Diesel-Fahrern vor allem von VW die Rücknahme ihrer Autos erstritt. Nun wollen die Juristen auf breiter Front Menschen gegen die Corona-Quarantäne vertreten. (st)

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