Es gibt kein Recht auf Unversehrtheit: Bevölkerung muß sich Muezzinrufe gefallen lassen

2. März 2021
Es gibt kein Recht auf Unversehrtheit: Bevölkerung muß sich Muezzinrufe gefallen lassen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Bemerkenswert: laut der hessischen Landesregierung – wohlgemerkt geführt von der Christlich Demokratischen Union (CDU) – sind öffentliche Muezzinrufe auch ohne Erlaubnis möglich. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Demnach kann auch keine Genehmigung „zurückgenommen oder widerrufen“ werden – heißt  im Klartext: die Bevölkerung muß sich in Hessen Muezzinrufe in jedem Fall gefallen lassen.

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Die AfD hatte in ihrer Anfrage beklagt, der islamische Gebetsruf erfolge „vielfach unter massiver Mißbilligung von Seiten der betroffenen, nicht muslimischen Bevölkerung, die in dem Muezzinruf einen Ausdruck islamischen Dominanzanspruches und einer Verletzung der eigenen religiösen und kulturellen Identität sieht“.

Für solche Argumente hat die hessische Landesregierung, die derzeit von CDU und Grünen gestellt wird, keinerlei Verständnis. Sie argumentiert: „In einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, besteht (…) kein Recht darauf, vom Kontakt mit abweichenden Glaubensbekundungen oder religiösen Symbolen verschont zu bleiben.“ (rk)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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3 Kommentare

  1. V.Völkisch sagt:

    Ja, das habt ihr nun davon. Es ist die logische Konsequenz, wenn man den religiös neutralen (also gottlosen) Staat fordert.

  2. Mike Hunter sagt:

    Das ist Schwachsinn von Politfeiglingen à laCDU! Es gibt ein höchstrichterliches Urteil, das besagt, das privatrechtliches Kirchengeläut nur auf Antrag und auch nur zu ganz besonderen Anlässen erlaubt ist! Öffentlich-rechtliches Kirchengeläut nur zu hohen Feiertagen! Wir sind das Abendland, wir dulden den Islam gerade noch so, wie das Christentum in den islamischen Ländern geduldet wird. Aber die Grenzen der Geduld sind fast schon überschritten!

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