Wegen Soros-NGO´s: EU-Kommission wieder auf Kriegspfad gegen Ungarn

22. Februar 2021
Wegen Soros-NGO´s: EU-Kommission wieder auf Kriegspfad gegen Ungarn
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel/Budapest. Die EU arbeitet zielstrebig an ihrer eigenen Demontage und hat jetzt ein weiteres Verfahren gegen das Mitgliedsland Ungarn vom Zaun gebrochen. Diesmal geht es um den Umgang mit sogenannten „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) in Ungarn, den die Budapester Regierung nach schlechten Erfahrungen mit Soros-nahen Organisationen 2017 neu reglementiert hat. Der Europäische Gerichtshof will in den ungarischen Verodnungen ein widerrechtliches Vorgehen sehen.

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„Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen „entschiedenen Schritt“. NGOs seien ein unverzichtbarer Teil unserer Demokratien. „Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.“ Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2020 zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern.

Das ungarische NGO-Gesetz wurde 2017 mit Mehrheit vom ungarischen Parlament verabschiedet. Es sieht vor, daß sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“. Um unter das NGO-Gesetz zu fallen, muß eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem muß sie bei der Registrierung die Anzahl der Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1500 Euro) übersteigt.

2020 befand der Europäische Gerichtshof, diese Bestimmungen verstießen gegen EU-Recht. In Budapest sieht man das anders – vor allem die Open Society-Stiftungen des Großspekulanten und „Philanthropen“ George Soros fielen in Ungarn jahrelang in erster Linie durch regierungsfeindliche Wühlarbeit auf. (mü)

Bildquelle: Copyright by World Economic Forum. swiss-image.ch/Photo by Sebastian Derungs. Wikimedia/Sandstein/CC BY-SA 2.0

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3 Kommentare

  1. […] Wegen Soros-NGO´s: EU-Kommission wieder auf Kriegspfad gegen Ungarn — zuerst […]

  2. Bernd Sydow sagt:

    Die entscheidende Frage lautet: Muß ein EU-Mitglied auch dann EU-Recht befolgen, wenn dessen Befolgung in bestimmten Fällen dem eigenen Volk und Land schadet?.

    Die EU-Kommission (unterstützt durch den Europäischen Gerichtshof) wirft dem EU-Mitglied Ungarn respektive Präsident Orban vor, beim Umgang mit NGOs gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Aber was hat die Orban-Regierung denn getan, hat sie etwa sämtliche im eigenen Land aktiv tätige NGOs verboten? Nein, sie praktiziert bei NGOs nur das, was beim politischen Geschäft heutzutage gefordert wird, nämlich Transparenz. Und gerade im Hinblick auf die regierungsfeindliche Wühlarbeit der NGO ‚Open Society‘ des Milliardärs und Großspekulanten Soros ist das ungarische Transparenz-Gesetz voll und ganz berechtigt! Insofern ist die Aussage von EU-Kommissionsvize Jourova „NGOs sind ein Teil unserer Demokratien; wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen“ viel zu undifferenziert.

    Wenn EU-Mitgliedsstaaten wegen ihrer legitimen Selbstverteidigung verurteilt werden, was ist EU-Recht dann überhaupt noch wert?

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