Wegen angeblicher „Gefälligkeitsatteste“: Durchsuchungen bei Hamburger Ärzten

19. Februar 2021
Wegen angeblicher „Gefälligkeitsatteste“: Durchsuchungen bei Hamburger Ärzten
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Der Corona-Staat zieht die Zügel imkmer fester an. Jetzt geraten immer häufiger auch Ärzte ins Visier der Ermittler, weil sie für Patienten Befreiungen von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Am 16. Februar wurden gleich zwei Arztpraxen in Hamburg durchsucht.

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12 bis 15 Polizisten durchsuchten ab 8 Uhr früh allein die Praxis von Dr. Walter Weber, der durch sein Engagement bei den „Ärzten für Aufklärung“ bekannt ist. Ihm und seinem Kollegen Dr. Marc Fiddike wird vorgeworfen, unrichtige Gesundheitszeugnisse, also Atteste zur Befreiung der Maskenpflicht, ausgestellt zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, daß es sich dabei um „Gefälligkeitsatteste“ handelt, weil der Wohnort der Patienten weit vom Praxisort der Ärzte entfernt liegt.

Aus diesem Grund wurden Beweismittel sichergestellt, erklärte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Die beschlagnahmten Patientenakten, -unterlagen und Datenträger würden nun ausgewertet und zeitnah an die Praxis zurückgegeben. Gegen Dr. Walter Weber liege ein „Anfangsverdacht“ von elf Taten vor. Für den ebenfalls von der Polizei heimgesuchten Dr. Marc Fiddike konnten keine Angaben gemacht werden.

Auch bei diesem wurden ab 8.30 Uhr Privat- und Praxisräume durchsucht. Vor der Arztpraxis in der Hamburger Grindelallee kamen Unterstützer des Mediziners zu einer Spontanversammlung zusammen, nachdem sie über Telegram von der Durchsuchung erfahren hatten. Der Rechtsanwalt Ivan Künnemann stand dem Arzt ebenfalls zur Seite. Im Gegensatz zu Durchsuchungen, von denen er aus Bayern gehört hatte, erschien dem Juristen die Hamburger Polizei relativ verhalten. Trotzdem stellte er die Verhältnismäßigkeit infrage.

Dr. Fiddike zweifelt jetzt am Rechtssystem. Mit Blick auf die Durchsuchungsmaßnahmen sprach er von „absoluter Willkür“. Wenn eine Anamnese und Rücksprache mit dem Betroffenen ergebe, daß er keine Maske tragen könne, dann folge er seinem Gewissen und stelle auch ein Attest aus. Gegen den Durchsuchungsbeschluß soll nun Beschwerde eingelegt werden. (st)

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2 Kommentare

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