Initiative der Schweizerischen Volkspartei: Züricher Polizei soll Nationalität von Straftätern nennen

17. Februar 2021

Zürich. Den Schweizer Eidgenossen steht eine interessante Volksabstimmung ins Haus: sie sollen auf eine Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hin am 7. März darüber abstimmen, ob die Polizei künftig in ihren Pressemitteilungen die Nationalität und Herkunft von Straftätern zwingend veröffentlichen muß. Konkret will die SVP-Initiative die routinemäßige Veröffentlichung der Nationalität sowie der Herkunft von Straftätern, Verdächtigen und Opfern vorschreiben.

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Seit dem Jahr 2017 hat die Stadtpolizei Zürich diese Informationen nicht mehr veröffentlicht. Damit liegt sie offenbar nicht im Trend – denn die Tendenz unter den Schweizer Polizeidienststellen geht eher dahin, die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen.

Die SVP lancierte ihre Initiative auf die Entscheidung der Züricher Polizei hin, die Angaben zu verweigern. Die Kantonsregierung machte nun einen Gegenvorschlag. Demnach soll nur die Staatsangehörigkeit mitgeteilt werden, nicht aber die Herkunft von Eingebürgerten.

Im Kanton Solothurn war eine ähnliche SVP-Initiative im Jahr 2012 vom Wähler mit über 70 % angenommen worden.

Bemerkenswerterweise bekannte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr in der Neuen Zürcher Zeitung vom 16. Februar anläßlich der Diskussionen um die Volksabstimmung: „90 Prozent der abgewiesenen Algerier sind Intensivtäter – so ist es nun einmal.“ (se)

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