Postgeheimnis adé: Jetzt darf auch der Paketbote schnüffeln

16. Februar 2021
Postgeheimnis adé: Jetzt darf auch der Paketbote schnüffeln
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Auch das Postgeheimnis ist nach dem Fernmeldegeheimnis und anderen Grundrechten, die längst außer Kraft gesetzt wurden, jetzt praktisch ausgehebelt. Unter Verweis auf Corona winkte der Bundestag am Freitag ein neues „Postzustellungsgesetz“ durch, das es künftig jedem Postbediensteten erlaubt, „verdächtig“ erscheinende Postsendungen zu öffnen.

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Und mehr noch: Postdienstleister müssen „verdächtige“ Pakete künftig obligatorisch der Polizei melden. Konkret: wenn Beschäftigte von Postdienstleistungsunternehmen künftig ein Paket bearbeiten, das ihnen – nach nicht weiter bestimmten – „tatsächlichen Anhaltspunkten“ verdächtig erscheint, sind sie verpflichtet, die gesamte Postsendung an Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.

Bisher hatten Beschäftigte lediglich die Befugnis, „inkriminierte“ (also nicht legale) Güter zu übergeben, wenn sie durch Zufall aufgefallen waren. Andere Bestandteile der Postsendung unterlagen weiterhin dem Postgeheimnis.

Durch die Gesetzesänderung ist das nun nicht mehr so, wenn Postbeschäftigte Inhalte vermuten müssen, die gegen eines der folgenden Gesetze verstoßen: Betäubungsmittel-, Arzneimittel- oder Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Anti-Doping-Gesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz.

Bisher ergaben sich Zufallsfunde, die erforderlichenfalls an die Polizei übergeben werden mußten, nur, wenn ein Paket nicht zugestellt werden konnte oder beschädigt war und deshalb geöffnet werden mußte.

Um der neuen Schnüffel-Bestimmung Nachdruck zu verleihen, droht der Gesetzgeber auch gleich saftige Strafen an: melden Beschäftigte von Postdienstleistern „verdächtige“ Sendungen nicht, droht dem Postunternehmen eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro. (se)

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3 Kommentare

  1. Friedl Joerg sagt:

    Sind wir noch zu retten??? Und: Wie konnte es soweit kommen?
    Das Brief-Postgeheimnis ist bisher für mich ein Grundrecht gewesen.

    Und wie konnte diese Meldung aus den Medien so effektiv herausgehalten werden???

    Bin für alles, was diese Änderung ungültig macht!

    Aufruf, Demo etc.

  2. k-j schulz sagt:

    stueck fuer stueck geht der weg in ddr 2

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