Bundestag kümmert sich um die wichtigen Dinge: Gesetz zur Namensänderung „entnazifiziert“

15. Februar 2021
Bundestag kümmert sich um die wichtigen Dinge: Gesetz zur Namensänderung „entnazifiziert“
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der Bundestag hat jetzt eine Neufassung des mehr als 80 Jahre alten Gesetzes zur Namensänderung beschlossen, um Begriffe aus der Zeit des Deutschen Reiches zu tilgen. Der bislang gültige Gesetzestext enthielt Begriffe wie „Reichsregierung“, „Reichsminister des Innern“ und „Deutsches Reich“. Dies seien „überholte sprachliche Bezüge“, die nun in der Neufassung „bereinigt“ und durch moderne Begriffe ersetzt würden, heißt es in der nun angenommenen Gesetzesvorlage.

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Das Namensänderungsgesetz war im Januar 1938 beschlossen worden. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde es Bundesrecht und galt als solches fort.

Der nun beschlossenen „sprachlichen Bereinigung“ des Gesetzes komme „hohe Symbolkraft“ zu, begründete Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) die Sprach-Entsorgung. Der bislang gültige Gesetzestext habe „sprachliche Relikte“ enthalten, „die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat“. Zudem sei das Gesetz von den Nationalsozialisten beschlossen worden sei und dabei auch „antisemitisch motiviert“ gewesen. „Dies ist nicht nur für Jüdinnen und Juden eine Zumutung, die wir nun endlich beseitigen“, so Frei. „Gerade in Zeiten des wiedererstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten setzen wir ein klares Zeichen, daß diese Begriffe im Namensrecht nichts mehr zu suchen haben.“ (rk)

Bildquelle: AfD: Reichstag-4©foto_AfD-nFree

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