Afghanen können sich freuen: Keine Abschiebung – wegen Corona-Elend in ihrer Heimat

7. Februar 2021
Afghanen können sich freuen: Keine Abschiebung – wegen Corona-Elend in ihrer Heimat
National
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Foto: Symbolbild

Stuttgart. Die deutsche Asylpolitik macht sich wieder einmal zum Gespött der Welt: der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jetzt Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich verboten.

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Das geht aus einem in Mannheim veröffentlichten Urteil hervor. Darin heißt es, die Corona-Pandemie habe die wirtschaftliche Lage in dem Land so stark verschlechtert, daß abgeschobenen Einzelpersonen Verelendung drohe. Ohne die Erzielung eines Erwerbseinkommens und ohne versorgendes Netzwerk oder ausreichendes Vermögen sei die Sicherung der eigenen Existenz in Afghanistan nicht möglich.

Im konkreten Fall stoppte das Gericht die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers. Es stellte allerdings zugleich klar, die Ablehnung des Asylantrags sei korrekt. (rk)

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