Teilerfolg für Whistleblower Assange: Bis auf weiteres keine Auslieferung an die USA

8. Januar 2021
Teilerfolg für Whistleblower Assange: Bis auf weiteres keine Auslieferung an die USA
International
1
Foto: Symbolbild

London. Der Whistleblower und WikiLeaks-Gründer Julian Assange soll nicht an die USA ausgeliefert werden. Das entschied jetzt ein Londoner Gericht. Die USA werfen Assange unter anderem Verstoß gegen ein Spionagegesetz vor. Bei einer Verurteilung in den USA drohen ihm nach Einschätzung seiner Anwälte 30 bis 40 Jahre Haft.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Allerdings dürfte sich auch mit dem jüngsten Urteil gegen eine Auslieferung die endgültige Entscheidung über Assanges Schicksal weiter hinziehen, da Revision möglich ist und der Fall schließlich vor dem Obersten Gerichtshof in Großbritannien landen dürfte.

Assange hatte 2010 über seine Enthüllungsplattform WikiLeaks Hunderttausende geheime US-Berichte und Diplomatendepeschen veröffentlicht, die er von sogenannten Whistleblowern erhielt. US-Ankläger werfen ihm vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, an geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu gelangen. Durch die Veröffentlichungen wurden von US-Soldaten begangene Kriegsverbrechen bekannt. Seither gilt Assange US-Ermittlern und westlichen Sicherheitskreisen als Staatsfeind. (mü)

Bildquelle: flickr/Espen Moe/CC BY 2.0

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

 1,509 Leser gesamt

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.