Bundeswehr-Oberst forderte US-Luftunterstützung an: Keine Entschädigung für Zivilopfer in Afghanistan

20. Dezember 2020
Bundeswehr-Oberst forderte US-Luftunterstützung an: Keine Entschädigung für Zivilopfer in Afghanistan
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Es war einer der tragischsten Fälle von „Kollateralschaden“ – und das auch noch mit Beteiligung der Bundeswehr. 2009 war in Afghanistan ein Tanklastzug von einem US-Kampfjet bombardiert worden, nachdem der Bundeswehroberst Georg Klein die amerikanische Luftunterstützung angefordert hatte. Den Tanklastzug hatten die Taliban entführt. Klein hatte auf seiner Lageeinschätzung bestanden und sie den US-Stellen mehrmals bestätigt. Bei der Bombardierung kamen bis zu 30 Zivilisten ums Leben.

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Hinterbliebene hatten geklagt und wollten die Bundesrepublik Deutschland haftbar machen. Sie hatten zuletzt Verfassungsbeschwerde erhoben, sind aber jetzt mit ihrer Klage auch in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte, das Völkerrecht kenne keine unmittelbaren Ansprüche einzelner Geschädigter gegen einen fremden Staat.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) habe in dem Fall 2016 außerdem nachvollziehbar entschieden, daß der für den Einsatz zuständige Bundeswehr-Oberst Georg Klein keine Amtspflichten verletzt habe. (se)

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