Angeblich verfassungswidrig: Österreichisches Höchstgericht hebt Kopftuchverbot auf

15. Dezember 2020
Angeblich verfassungswidrig: Österreichisches Höchstgericht hebt Kopftuchverbot auf
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wien. Ein herber Rückschlag für die Gegner der schleichenden Islamisierung: In Österreich hat jetzt der Verfassungsgerichtshof das Burka-Verbot an Volksschulen aufgehoben – es widerspreche der österreichischen Verfassung, argumentierten die Richter.

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Seit 2019 war es im Nachbarland Volksschülern nicht gestattet, „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung zu tragen, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“. Dieses Verbot war im Zuge der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes 2019 – unter der damaligen türkis-blauen Regierung eingeführt worden.

Gegen diese Regelung hatten sich die Eltern zweier Kinder gewandt und geklagt. Da die Kinder im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam religiös erzogen werden, sahen sie in dem Burka-Verbot einen unrechtmäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit bzw. in die religiöse Kindererziehung. Nach der Argumentation der Eltern sei das Tragen eines Kopftuchs gelebte Glaubenspraxis. Zudem sahen sie auch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da die jüdische Kippa oder andere religiöse Kopfbedeckungen nicht von dem Verbot erfaßt seien.

Das Verfassungsgericht machte sich diese Argumentation zueigen und erklärte, daß der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates begründe. Da die „Verhüllung des Hauptes“ im Islam als Form der Religionsausübung anerkannt sei, widerspreche ein Kopftuchverbot der Menschenrechtskonvention. Es liege ein selektives Verbot vor, das sich auf muslimische Mädchen beziehe, diese ausgrenze und zu Diskriminierung führe. Das Gesetz wurde daher als verfassungswidrig aufgehoben. (mü)

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