Proteste in Frankreich zeigen Wirkung: Umstrittenes Sicherheitsgesetz soll entschärft werden

3. Dezember 2020
Proteste in Frankreich zeigen Wirkung: Umstrittenes Sicherheitsgesetz soll entschärft werden
International
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Foto: Symbolbild

Paris. Ein ermutigendes Beispiel aus Frankreich: Geduldige Straßenproteste können durchaus erfolgreich sein. Im Nachbarland gehen seit Wochen die Menschen auf die Straße und protestierten zuletzt gegen ein umstrittenes neues Sicherheitsgesetz und gegen das brutale Vorgehen der Polizei gegen Demonstranten. Jetzt signalisiert die Regierung Macron Einlenken: das umstrittene Gesetz soll „entschärft“ werden. Vor allem ein Artikel, in dem die Veröffentlichung von Aufnahmen von Polizeieinsätzen unter Strafe gestellt wird, soll neu formuliert werden.

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Präsident Macron selbst hatte die Regierung zuvor mit deutlichen Worten aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, um das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und den Menschen im Land wiederherzustellen. „Wir werden eine vollständige Neufassung von Artikel 24 vorschlagen“, erklärte nun der Fraktionschef seiner Partei „La République en marche“ in der Nationalversammlung, Christophe Castaner. Macron hatte sich zuvor mit Premierminister Castex, dem Innen- und dem Justizminister sowie den Fraktionsführern der Mehrheitsfraktionen besprochen.

Allein am letzten Wochenende gingen Behördenangaben zufolge landesweit mehr als 100.000 Menschen auf die Straße – sie demonstrierten unter anderem gegen das Sicherheitsgesetz. Der Gesetzentwurf soll eigentlich die Polizei besser schützen. Kritiker sehen jedoch die Pressefreiheit in Gefahr. Videos von aggressiven Polizeieinsätzen im Netz heizten die Debatte zusätzlich an. Aufnahmen einer Überwachungskamera, die zeigen, wie Polizisten brutal gegen einen Musikproduzenten vorgehen, hatten zuletzt für Entrüstung gesorgt.

Die Nationalversammlung hatte dem Sicherheitsgesetz letzte Woche eigentlich bereits zugestimmt. Nun ist das Oberhaus des Parlaments, der Senat, an der Reihe, über den Text abzustimmen. Der umstrittene Artikel 24 des Gesetzes sieht vor, daß die Veröffentlichung von Bildern von Sicherheitsbeamten im Einsatz, die das Ziel verfolgt, die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Polizisten zu verletzen, mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet werden kann. Diese Regelung steht nun wieder zur Disposition. (mü)

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