Schwule unter dem besonderen Schutz der Justiz: Bremer Gericht verurteilt Pastor Latzel wegen „Volksverhetzung“

30. November 2020
Schwule unter dem besonderen Schutz der Justiz: Bremer Gericht verurteilt Pastor Latzel wegen „Volksverhetzung“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bremen. Ein wegweisendes Urteil: ein evangelischer Pastor, der – in Übereinstimmung mit der Bibel – Homosexualität nicht gut findet, ist jetzt wegen „Volksverhetzung“ verurteilt worden. Der Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde muß eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro zahlen, weil er nach Ansicht des Bremer Amtsgerichts zum „Haß gegen Homosexuelle“ aufgerufen haben soll.

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Latzel hatte in einem Eheseminar seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er gesagt: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“

Durch diese Äußerungen habe er emotional Stimmung gegen Homosexuelle gemacht und ihre Menschenwürde verletzt, befand Richterin Ellen Best in ihrer Urteilsbegründung. Latzel habe Homosexualität als eine Bedrohung dargestellt, gegen die man sich wehren müsse. Damit habe er die Ansicht nahegelegt, Homosexuelle dürften nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden. Die sexuelle Ausrichtung sei aber Teil eines Menschen und mache seine Persönlichkeit aus.

Latzels Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Richterspruch sei eine „Katastrophe“ und könne zu einem „Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit“ werden. Das betreffe nicht nur Christen. Nach den Maßstäben, die das Gericht angelegt habe, könnten in Zukunft auch nicht-christliche Minderheitsmeinungen strafrechtlich verfolgt werden. Böttner hatte im Prozeß erklärt, der Pastor habe mit dem Begriff „Verbrecher“ nicht allgemein homosexuell lebende Menschen gemeint, sondern militante Aggressoren, die unter anderem die St.-Martini-Kirche mit blasphemischen Parolen beschmiert hatten.

Der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), Pastor Bernd Kuschnerus, distanzierte sich wie in solchen Fällen üblich von seinem unbequemen Kollegen und erklärte, die Äußerungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, seien nicht hinnehmbar und schadeten dem Ansehen der ganzen Kirche. Der Kirchenausschuß der BEK hat gegen Latzel bereits ein Disziplinarverfahren eröffnet.

Der Vorsitzende der Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), erklärte hingegen, die Entscheidung des Gerichts sei „ein politisches Urteil in einem politischen Prozeß“. Da Latzel sich für seine derbe Wortwahl entschuldigt habe und die Äußerungen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, habe der Richterspruch „mit Volksverhetzung weniger zu tun als mit dem Willen, an Olaf Latzel ein Exempel zu statuieren“. (rk)

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4 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Der Apostel Petrus – nach ihm ist der Petersdom in Rom benannt – war ein entschiedener Gegner der Homosexualität. Für ihn waren alle homosexuellen Männer Sünder, aber hassen tat er sie deshalb nicht. Wie kann eigentlich jemand der „Volksverhetzung“ schuldig sein, dessen Haltung zur Homosexualität dem Sinngehalt nach mit der des Apostel Petrus, also der Bibel, faktisch gleich ist? Und gab es vor etlichen Jahren nicht einen konservativen deutschen Kardinal, für den Homosexualität deutlicher Ausdruck einer degenerierten Gesellschaft ist?

    Für mich ist Homosexualität eine – nicht selten krankhafte – sexuelle Desorientierung des Menschen. Im Deutschland von heute gilt sie neben naturgemäßer Heterosexualität allerdings als etwas Normales. Über diese degenerative Verirrung in Deutschland hat Akif Pirincci ein Buch geschrieben, das zum Bestseller wurde: Titel: Die Große Verschwulung, Untertitel: Wenn aus Männern Frauen werden und aus Frauen keine Männer.

  2. edelweiß sagt:

    Die Genderei mit ihren 54 Geschlechtern und dem Amöben-Verhalten vor allem nicht mit der Biologie (zur Erinnerung, das ist/war eine uralte klassische Naturwissenschaft) und schon gar nicht mit den seit Menschenexistenz tgl. Erfahrungen vereinbar.
    Wäre das der Fall, gäbe es keine Menschheit.
    Nur zur weiteren Erinnerung: Reproduktionsmedizin besteht erst seit 20 Jahren.

  3. Lack sagt:

    Kann es sein, daß es Bevorrechtete im Rechtsstaat gibt? Steht die Gleichbehandlung aller nicht im GG? Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit, wenn z.B. Migrationshintergründe bei Straftaten nicht zur Rechenschaft gezogen werden? (Haben wir mehrmals erleben müssen!)

  4. Rudi Ratloh sagt:

    Soweit zur Meinungsfreiheit in Deutschland.

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