NZZ: Corona-Impfpflicht durch die Hintertür – Einlaß in Restaurants, Fitneßstudios und Kulturveranstaltungen nur noch mit Impfung

30. November 2020
NZZ: Corona-Impfpflicht durch die Hintertür – Einlaß in Restaurants, Fitneßstudios und Kulturveranstaltungen nur noch mit Impfung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bern/Zürich. Noch betonen Politiker in Deutschland und Österreich, daß es auch künftig keine Corona-Impfpflicht geben werde. Allerdings wird in vielen Ländern an Konzepten gefeilt, wie die Impfung durch indirekten Druck auf die Bevölkerung durchgesetzt werden kann. Erst letzte Woche preschte die staatliche australische Fluggesellschaft Qantas mit der Ankündigung vor, auf den internationalen Flügen würden künftig nur noch Fluggäste mit Impfbescheinigung befördert – möglicherweise die Blaupause für ähnliche Modelle weltweit, um Impf-Unwillige durch Diskriminierung und dezenten Druck doch zur Impfung zu bewegen.

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Auch die Neue Zürcher Zeitung setzte sich dieser Tage in einem aktuellen Beitrag mit diesem „sanften“ Umweg zur Massenimpfung auseinander und schreibt: „Dieses Konzept läßt sich beliebig übertragen – ganz legal auch auf das öffentliche Leben (…): Fitneßklubs, Restaurants, Bars, Theater oder Sportstadien könnten schon bald verlangen, daß nur noch Geimpfte Einlaß erhalten. Mit einem sogenannten Immunitätsausweis müßten Gäste belegen, daß sie die Impfung erhalten haben. Alle anderen wären teilweise vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.“

Auch in der Schweiz schließt der Bundesrat eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung zwar (derzeit) noch aus. Aber private Anbieter könnten eine Impfung dennoch als Voraussetzung für den Zutritt verlangen. So könnte, schreibt die NZZ, „trotz Freiwilligkeit ein sozialer Anreiz entstehen, sich impfen zu lassen“.

Rechtsexperten sehen das Modell als grundsätzlich praktikabel an – der Vorwurf der Diskrimninierung fiele weg, weil die (angebliche) Notlage im Zusammenhang mit der „Pandemie“ besondere Maßnahmen erlauben könnte.

Aus Sicht von Lorenz Langer, Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, wäre ein solches Modell bei Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen grundsätzlich zulässig. Auch Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), brachte unlängst im Rahmen einer Medienkonferenz die Möglichkeit ins Gespräch, Veranstalter könnten Tickets künftig nur noch an Geimpfte verkaufen wollen. Die Politik setze zwar auf die Impfbereitschaft der Bevölkerung, aber „es wird ein Alltagsdruck entstehen“, prognostiziert Langer.

Die NZZ fügt hinzu: „Vorerst werden sich solche Fragen noch nicht stellen, weil genügend Impfstoff erst in einigen Monaten vorhanden sein wird. Doch falls die Skepsis gegenüber einer Corona-Impfung auch dann anhält, ist eine derartige Dynamik kaum aufzuhalten.“

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Die Behörden setzen unterdessen auf eine möglichst flächendeckende Impfung der Bevölkerung. Denn nur dann, so wird argumentiert, kann sich die sogenannte „Herdenimmunität“ einstellen und die „Pandemie“ gestoppt werden. Die Behörden könnten deshalb ihrerseits Druck auf Unternehmen ausüben, um die Impfung zum Bestandteil firmeneigener „Hygiene-Konzepte“ zu machen. Sie könnten etwa Betriebe, die Impfungen verlangen, gegenüber anderen besserstellen – etwa in Bezug auf die zulässige Zuschauer- oder Gästezahl.

Zumindest in der Schweiz scheint das Rennen aber noch offen, weil das Bewußtsein für den Wert der individuellen Freiheit in der Öffentlichkeit offenbar stärker ausgeprägt ist als andernorts. So gab das eidgenössische Bundesamt für Gesundheit kürzlich zu Protokoll: „Bevor nicht klar ist, welche Qualität und Wirksamkeit die zugelassenen Covid-19-Impfstoffe haben werden, ist es zu früh, um über die Ausgestaltung von Immunitätsausweisen zu diskutieren.“

Und in der Öffentlichkeit ist die Skepsis noch weiter verbreitet. Diese Erfahrung mußte etwa die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel machen, als sie dieser Tage in einer Talk-Sendung einen Immunitätsausweis erwog. Humbel, die auch die Gesundheitskommission des Berner Nationalrates (SGK) präsidiert, befürwortet ausdrücklich die Möglichkeit, daß private Anbieter die Möglichkeit haben sollen, im Rahmen ihrer Schutzkonzepte nur Personen mit Immunitätsausweis zuzulassen. Nach ihrer Äußerung im Fernsehen sah sich die Nationalrätin aber mit einem teils wütenden Bürgerecho konfrontiert.

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Auch ein Blick auf die bisherige Corona-Gesetzgebung der Schweiz deutet eher darauf hin, daß sich die Eidgenossen nicht so leicht ihre Rechte abnehmen lassen wollen. Das Schweizerische Epidemiegesetz ist eindeutig: auch private Unternehmen und Einzelpersonen dürfen niemanden benachteiligen, der etwa die Schweizerische Corona-Warn-App nicht auf seinem Smartphone hat. Das Prinzip der Freiwilligkeit dürfe nicht ausgehöhlt werden, indem App-Verweigerer vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen würden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Schweizer Linie im Umgang mit Corona Schule macht – oder auch nicht. (mü)

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Ein Kommentar

  1. edelweiß sagt:

    Es besteht aber auch die umgekehrte Gefahr: Der inzwischen im Verzicht geübte und dadurch sein Kurzarbeitergeld sparende Konsument meidet dann eben weiterhin die Bespaßungsindustie und schon hat die Politik einen „Wer andern eine Grube gräbt-Effekt“.

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