Wegen Teilnahme an Corona-Demonstration: Kultusministerium prüft Maßregelung

20. November 2020
Wegen Teilnahme an Corona-Demonstration: Kultusministerium prüft Maßregelung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Eine Schulleiterin aus Südhessen bekommt jetzt dienstrechtliche Probleme, weil sie an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen teilgenommen hat. Das hessische Kultusministerium teilte mit, die Demonstrationsfreiheit sei zwar eine wichtige Säule der Verfassung und das Recht dazu stehe allen Beamten auch in ihrer Freizeit zu – einige „Begleiterscheinungen der Teilnahme“ müßten aber kritisch betrachtet werden.

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Dazu zähle vor allem der Gesundheitsschutz und eine mögliche Beeinträchtigung der Vorbildfunktion von Schulleitern gegenüber den eigenen Schülern, erklärte das Kultusministerium. Daher sei mit einer dienstrechtlichen Prüfung der Vorgänge begonnen worden.

Die Leiterin einer Grundschule in Froschhausen, einem Stadtteil von Seligenstadt im südhessischen Landkreis Offenbach, soll an einer „Querdenken“-Demonstration in Leipzig teilgenommen und sich dabei auch öffentlich kritisch geäußert haben. Bei der Kritik sei es insgesamt um die Corona-Maßnahmen und dabei gerade auch um das Tragen von Masken zum Schutz für einer Ansteckung mit dem Virus gegangen. Der Schulleiterin sei aus Sicherheitsgründen für 14 Tage der Zutritt zur Schule untersagt worden. (st)

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Ein Kommentar

  1. Rudi Ratloh sagt:

    Die Zahl der politischen Verfolgten der BRD steigt und steigt. Wenn die Schulleiterin Pech hat, wird sie nun auch noch eine Hausdurchsuchung bekommen. Andere sollen abgeschreckt werden, ebenfalls den Mund aufzumachen. Kritiker dieser merkwürdigen Politik werden grundsätzlich als Rechtsradikale, Verschwörungstheoretiker und/oder Antidemokraten bezeichnet. Man stellt sie als dumme, egoistische Bösewichte dar. Leider ziemlich erfolgreich. Die wirklich Dummen glauben alles was ihnen eingetrichtert wird.

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