Nein zum Maulkorb: Auch in Landshut ist die pauschale Maskenpflicht im Freien nicht rechtens

14. November 2020
Nein zum Maulkorb: Auch in Landshut ist die pauschale Maskenpflicht im Freien nicht rechtens
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Landshut. Auch im niederbayerischen Landshut hat die Justiz jetzt die pauschale Maskenpflicht im Freien annulliert. Die städtischen Behörden hatten die ausgedehnte Fußgängerzone in der mittelalterlichen Altstadt zur „stark frequentierten Fläche“ erklärt und den Bürgern dort zwischen 6 un 21 Uhr den Maulkorb verordnet.

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Dagegen klagte ein Bürger per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht und bekam recht. Begründung: die fehlende Verhältnismäßigkeit. Die allzu pauschale Festlegung der kritischen Zone sei „nicht ausreichend nach infektiologischen Kriterien differenziert“. Eine solche Vorgabe sei nur bei Flächen zulässig, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist – was in der weitläufigen Landshuter Fußgängerzone nicht der Fall sei.

Allerdings: nur der Kläger ist jetzt vom Maulkorb befreit, alle anderen Bürger nicht. Ähnlich hatte das Verwaltungsgericht jüngst auch in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf entschieden. (rk)

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