Empörung am Gericht: Oldenburger Staatsanwalt sieht Schlagen als Mittel in der Kindeserziehung

26. Oktober 2020
Empörung am Gericht: Oldenburger Staatsanwalt sieht Schlagen als Mittel in der Kindeserziehung
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Oldenburg. In einem Prozeß vor dem Landgericht Oldenburg hat ein Staatsanwalt das Schlagen von Kindern jetzt als „vertretbar“ bezeichnet. Konkret geht es um einen Berufungsprozeß gegen einen Mann aus Friesoythe, der jahrelang seine Kinder geschlagen hatte. Der Staatsanwalt plädierte dafür, den Vater nur milde zu bestrafen.

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In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte er unter anderem aus der Bibel die Worte „Wer sein Kind liebt, der züchtige es“ zitiert. Außerdem sagte er, es sei noch gar nicht so lange her, daß das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt gewesen sei. In anderen Ländern sei das Züchtigen noch heute an der Tagesordnung. Auch laut Papst Franziskus sei es in Ordnung, wenn man seine Kinder „würdevoll“ schlage, so der Staatsanwalt.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte am Donnerstag mit, daß die Behörde die „überaus mißverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl“ ihres Mitarbeiters bedauere. Religiöse Begründungen gehörten nicht in ein Plädoyer. Zudem dürften religiöse Erwägungen sich nicht gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren. Einziger Maßstab für die Strafzumessung seien die geltenden Gesetze. Außerdem hätten Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. „Der hier vermittelte Eindruck, Gewalt als Mittel der Kindererziehung sei akzeptabel oder als Bagatellvergehen zu behandeln, ist falsch“, heißt es in der Mitteilung. Der Vorgang sei nun  Gegenstand einer internen Aufarbeitung. (rk)

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