Gegen „Vermummungsgebot“: Chef der Bundesärztekammer kritisiert Maskenpflicht

25. Oktober 2020
Gegen „Vermummungsgebot“: Chef der Bundesärztekammer kritisiert Maskenpflicht
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Wieder ein prominenter Fachmann, der öffentlich Widerspruch gegen die rigide Corona-Maskenpflicht anmeldet. Jetzt hat der Chef der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, den Nutzen der Maske öffentlich bezweifelt.

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In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ sagte Reinhardt, daß er das Tragen in manchen Situationen befürworte. Allerdings sei er von den Alltagsmasken nicht überzeugt, „weil es auch keine tatsächliche wissenschaftliche Evidenz darüber gibt, daß die tatsächlich hilfreich sind – schon gar nicht im Selbstschutz und wahrscheinlich auch nur ganz wenig im Schutz, andere anzustecken“. An einer Stelle sprach der Ärztekammer-Chef von einem „Vermummungsgebot“.

Der SPD-Gesundheitspolitiker Lauterbach bezeichnete Reinhardts Wortwahl auf Twitter als „unentschuldbar“ für den „ranghöchsten deutschen Ärztefunktionär“. Reinhardt beschädige die Arbeit seiner Kollegen. „Aus meiner Sicht ein Rücktrittsgrund, wenn er das nicht sofort zurücknimmt“, schrieb er. Reinhardt hat auf diese Forderung bislang nicht reagiert. (rk)

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3 Kommentare

  1. Wolfgang Schlichting sagt:

    In Deutschland tragen 2.577 Politiker stillschweigend eine Maske, die eigentlich darüber debattieren und danach entscheiden müssten, ob die Bevölkerung die wirkungslosen Schutzmasken tragen muss.
    Hierbei handelt es sich um 709 Mitglieder des Bundestages und 1.868 Mitglieder der Landtage, die zusammen monatlich ca. 25.770.000,00 Euro dafür kassieren, dass sie zwar bei einer Diätenerhöhung, oder bei der Umstellung der Uhren von Sommer- auf Winterzeit mitreden dürfen, ansonsten aber nicht an der Gesetzgebung, oder an Verordnungen in Sachen „CORONA“ beteiligt werden.

    Aus meiner Sicht könnten wir uns den Bundestag und die Landtage sparen, weil inzwischen zweifelsfrei feststeht, dass Deutschland ausschließlich durch Frau Merkel und ihre Minister regiert wird.

  2. Wolfgang Schlichting sagt:

    Der Autor dieses Artikels ist leider nicht auf dem neuesten Stand, die Moderatorin der ZDF Nachrichtensendung „HEUTE“ berichtete am 23.10.2020 mit stolzgeschwellter Brust, dass der Präsident der Bundesärztekammer seine „Falschaussage“, die er hinsichtlich der „Alltagsmaske“ in der Talkshow „Markus Lanz“ getätigt hatte, inzwischen revidiert hat, aktuell empfiehlt Herrn Dr. Klaus Reinhardt, der in Bielefeld eine Praxis unterhält, die „DIY“ Maske, die auch als Community-, oder Alltagsmaske bezeichnet wird,als den besten Schutz gegen eine Infektion mit Coronaviren.

    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Bundesregierung dem AfD und MdB Mitglied Norbert Kleinwächter auf dessen kleine Anfrage bestätigt hat, dass es sich bei der Alltagsmaske nicht um eine zertifizierte Schutzmaske, sondern um einen Bekleidungsgegenstand handelt, dessen Schutzfähigkeit nicht geprüft und deshalb auch nicht zertifiziert wurde.

    Diese Antwort der Bundesregierung ist identisch mit einem Hinweis des „BfArM“ (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zur Verwendung von Mund- Nasen-Bedeckungen.

    Auszug aus dem Hinweis:
    „Zu unterscheiden sind im Wesentlichen Masken, die als Mund-Nasen-Bedeckung aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (Maskentyp 1) und solche, die aufgrund einschlägiger gesetzlicher und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung (Maskentyp 2 – Medizinische Gesichtsmasken und Maskentyp 3 – Partikelfiltrierende Halbmasken) darstellen.
    Bei der „DIY“ – Community Maske (Maskentyp 1) handelt es sich um eine Behelfs-Mund-Nasen-Maske für den privaten Gebrauch, die keiner Testierung unterzogen wurde und somit auch keine Zertifizierung und keine „CE“ Kennzeichnung besitzt. die Schutzwirkung ist in der Regel nicht nachgewiesen, durch das Tragen könnten die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel/Schleim/Tröpfchenauswurf reduziert werden“.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Ein alter Mann hat sich seine Maske vom Gesicht genommen und hält sich mit beiden Händen an einem Maschendrahtzaun fest. Zwei Beamte vom Ordnungsamt haben das beobachtet und sind sofort bei ihm. „Wissen Sie denn nicht, daß in diesem öffentlichen Bereich das Abnehmen der Maske ausdrücklich verboten ist?“. „Ja, das ist mir bekannt, aber ich bekam mit der Maske plötzlich keine Luft mehr“. „Ach was, Sie bezahlen jetzt erst mal ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 €“. …

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