Ex-Verfassungsrichter Kirchhof: Fragwürdige Corona-Politik von Bund und Ländern

22. Oktober 2020
Ex-Verfassungsrichter Kirchhof: Fragwürdige Corona-Politik von Bund und Ländern
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof schließt sich der lauter werdenden Kritik an der derzeitigen Corona-Politik an. Besonders fragwürdig erscheint Kirchhof in einem Interview der „Welt“, daß die  Regierungen von Bund und Ländern ihre Entscheidungen inzwischen durchweg an den Parlamenten vorbei träfen.

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Einen zweiten pauschalen Lockdown in Deutschland hält er in diesem Zusammenhang für verfassungswidrig. „Eine bundesweite Vorschrift wäre kompetenziell und sachlich nicht möglich“, sagte er der „Welt“. Zum einen seien die Hürden dieses Mal höher als beim ersten Mal, weil „die Gefährdung durch eine zweite Schließung ist für die Gastronomie, den Einzelhandel und die Tourismusbranche erheblich größer“ sei. Erneute Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens müßten zudem gegenüber anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, beispielsweise der allgemeinen Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG) abgewogen werden. Ein Verweis auf die mögliche Überlastung der Gesundheitssysteme sei rechtlich nicht ausreichend.

Auch ein erzieherisches Ziel dürften die Regeln nicht verfolgen; sie könnten nur auf die Bekämpfung der konkreten Gefahr ausgerichtet sein. „Letztlich ist vom Staat zu verlangen, daß er sich auf konkrete Risiken in Branchen, Veranstaltungen oder ‚Hotspots‘ bezieht, die Tauglichkeit seiner Konzepte zur Eindämmung der Gefahr nennt und nachweist, daß seine Maßnahmen nicht nur am Rande zur Eindämmung beitragen“, sagte Kirchhof. Dies gelte auch für den Fall regionaler Lockdowns wie in Berchtesgaden.

Im übrigen habe er Zweifel, ob sich derartige Rechtsverordnungen noch auf das Infektionsschutzgesetz stützen ließen. Die Vorschriften dort seien für abgrenzbare Einzelfälle, nicht für flächendeckende und dauerhafte Maßnahmen gedacht. (rk)

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