Libanese will Frauen nicht die Hand geben: Einbürgerung abgelehnt

19. Oktober 2020
Libanese will Frauen nicht die Hand geben: Einbürgerung abgelehnt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Mannheim. Wegen seiner islamisch-fundamentalistischen Einstellung ist jetzt einem Libanesen am Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine Einbürgerung abgelehnt worden. Der Mann weigert sich, Frauen die Hand zu geben.

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Diese Einstellung gewährleiste nicht, daß er sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordne, begründete das Gericht seine Entscheidung. Zuvor hatte der Mann gegen die Ablehnung seines Antrags durch ein Landratsamt bereits erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt.

Der Libanese, der seit 2002 in Deutschland lebt und Oberarzt an einer Klinik ist, lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung beziehungsweise unmoralischen Handelns gelte. Er hatte sich bei der ursprünglich geplanten Übergabe der Einbürgerungsurkunde 2015 geweigert, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu schütteln. Er begründete dies damit, seiner Frau – einer Muslimin deutscher Nationalität und syrischer Herkunft – versprochen zu haben, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

Die mündliche Verhandlung war bereits im Sommer. Das Urteil (AZ.: 12 S 629/19) ist den Beteiligten erst jüngst bekanntgegeben worden. (rk)

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3 Kommentare

  1. Gute Heimreise!!Mehr sag ich dazu nicht!!

  2. michi sagt:

    Die Sache ist doch eigentlich ganz einfach,es sollte in jedem Land eine Stelle geben wo der Kulturbereicherer egal welcher Herkunft, seinen Antrag abgeben kann. Natürlich nur mit gültigen Papieren und entsprechenden Unterlagen. Was? Nicht vollständig, oder im eigenen Land unangenehm aufgefallen ? Abgelehnt !
    Wer kommt, akzeptiert: „Unser Land, unsere Stadt, unsere Regeln ! Einbürgerung?
    Gibt es hier nicht, ( genau wie in vielen arabischen Ländern ) sie erhalten hier eine Aufenthaltserlaubnis mit Residenzpflicht und der Maßgabe sich hier
    einzuordnen und zu integrieren. Falls der Herr hier unangenehm auffällt heißt
    es Abschiebung und zwar samt Sippe. Aber ohne Rückfahrschein.

  3. Bachelier sagt:

    Wer Frauen nicht als gleichwertige menschliche Wesen, sondern ausschließlich als Sexualobjekt sieht, ist für den Arztberuf in Deutschland nicht geeignet. Also Approbation entziehen und ausweisen.

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