Fragwürdiger „Erfolg“ des reformierten Sexualstrafrechts: Zwölf Prozent der Fälle sind erfunden

11. Oktober 2020
Fragwürdiger „Erfolg“ des reformierten Sexualstrafrechts: Zwölf Prozent der Fälle sind erfunden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Essen. Ein brisanter Befund, der viele Kritiker des 2016 reformierten Sexualstrafrechts im nachhinein bestätigt: in stattlichen 12 Prozent der untersuchten Fälle hatten die „Opfer“ eine Sexualstraftat nur vorgetäuscht. Zu diesem Befund kommt eine Untersuchung des Essener Instituts für Rechtsmedizin. Sie sollte Klarheit darüber bringen, wie deutsche Gerichte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ahnden und welche Rolle Rechtsmediziner bei der Aufklärung dieser Delikte spielen.

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Mit Blick auf die vorgetäuschten zwölf Prozent der Fälle – immerhin elf von 93 – sagte Studienautor Kurt Trübner Medien gegenüber: „Das bestätigt unsere Erfahrungen, wonach sich in 10 bis 15 Prozent solcher Delikte die angeblichen Opfer ihre Verletzungen selbst zugefügt haben und unschuldige Personen der Tat bezichtigen.“

Inzwischen werden in Deutschland immer wieder Fälle von vorgetäuschten Sexualstraftaten publik – denn seit 2016 ist die Beweislast umgekehrt, und der Beschuldigte, in der Regel ein Mann, muß seine Unschuld beweisen. Für Frauen ist das eine komfortable Konstellation. Bei insgesamt 93 Ermittlungsverfahren zu Sexualstraftaten, die untersucht wurden, erhob die Staatsanwaltschaft in 60 Fällen Anklage (65 Prozent), wobei drei Fälle kurz danach eingestellt wurden. 33 Verfahren (35 Prozent) hatte die Staatsanwaltschaft bereits zuvor eingestellt, ohne daß es überhaupt zu einer Anklage kam. Von den insgesamt 36 eingestellten Ermittlungsverfahren wurden elf Verfahren (31 Prozent) eingestellt, weil die angeblichen Opfer eine Sexualstraftat nur vorgetäuscht hatten. In sieben dieser Fälle hatten rechtsmedizinische Gutachten den entsprechenden Beweis erbracht.

Von den elf angeblichen Opfern, die eine Sex-Straftat nur vorgetäuscht hatten, wurden lediglich fünf (45 Prozent) strafrechtlich verfolgt, und nur in zwei Fällen (18 Prozent) kam es zu einer Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat.

Die Studie belegt auch, wie selten Rechtsmediziner in die Aufklärung von Sexualstraftaten eingebunden werden, obwohl ihre Befunde von großer Bedeutung für die Ermittlungsarbeit und das spätere Strafmaß sind. So blieben die Essener Rechtsmediziner bei 88 Prozent aller Sexualstraftaten, die laut Kriminalstatistik in ihrem Einzugsgebiet angezeigt wurden, außen vor. Im Jahresdurchschnitt (2000 bis 2011) wurden sie nur in 12 Prozent der Fälle mit Untersuchungen und Gutachten beauftragt. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Kaffeeschlürfer sagt:

    Unser Strafrecht kennt keine Umkehrung der Beweislast. Wäre ja auch noch schöner.

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