Neues Berliner „Versammlungsfreiheitsgesetz“: Mißliebige sollen gegängelt werden

22. September 2020
Neues Berliner „Versammlungsfreiheitsgesetz“: Mißliebige sollen gegängelt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die erfolgreichen Anti-Corona-Demonstrationen am 1. und 29. August sitzen den Berliner Regierenden noch in den Knochen. Nur wenige Wochen später soll jetzt ein neues Versammlungsgesetz durchgedrückt werden, das es mißliebigen Demonstranten in Zukunft schwerer machen soll, für ihr Anliegen in der deutschen Hauptstadt auf die Straße zu gehen.

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Das neue „Versammlungsfreiheitsgesetz“ ist ein glatter Euphemismus – mit der betonten Versammlungsfreiheit hat es wenig zu tun. Es sieht vielmehr zahlreiche Sonderbestimmungen gegen „Rechtsextreme“ und andere Meinungsabweicher vor, und insbesondere „gewaltverherrlichende“, „rassistische“ Demonstrationen sollen sich in Zukunft leichter verbieten lassen. So sollen sich die neuen Einschränkungen vor allem gegen Kundgebungen richten, die „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ anknüpfen und damit „einschüchternd wirk[en] oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen“ verstoßen.

Weil sich der Berliner Gesetzentwurf kaum die Mühe macht, seine Parteilichkeit zu kaschieren, haben Beobachter Zweifel, daß das neue „Versammlungsfreiheitsgesetz“ juristischen Bestand haben wird. Selbst die „Welt“ mutmaßt: „So, wie der Gesetzesentwurf formuliert ist, könnte die Hauptstadt mit ihm in Karlsruhe scheitern. Das wäre so peinlich wie unnötig.“ (st)

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