Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Regierung geht im Kampf gegen „Haßpropaganda“ zu weit

18. September 2020
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Regierung geht im Kampf gegen „Haßpropaganda“ zu weit
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. In ihrem Kampf gegen „Rechtsextremismus“ und unerwünschte Meinungen im Internet ist die Bundesregierung offenbar über das Ziel hinausgeschossen und verstößt mit ihrer diesbezüglichen Gesetzgebung („Hate Speech-Gesetz“) gegen das Grundgesetz. Zu dieser Erkenntnis kommt jedenfalls – und das ist besonders pikant – ausgerechnet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages.

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In einem 27-seitigen Gutachten des Dienstes heißt es, einige Befugnisse zu Übermittlung und Abruf sogenannter Bestandsdaten gingen zu weit, weil sie den Zugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften. Der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum von Nutzern sei ein Eingriff in Grundrechte.

Der Bundestag hatte das Gesetz Mitte Juni beschlossen. Der Bundesrat folgte Anfang Juli. Wer online „Haßbotschaften“ verbreitet oder Menschen bedroht, muß demnach künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Noch problematischer ist aber die Regelung, wonach Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter künftig mißliebige Posts nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Das geht den Experten des Wissenschaftlichen Dienstes entschieden zu weit. (rk)

Bildquelle: AfD: Reichstag-4©foto_AfD-nFree

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Ein Kommentar

  1. Realist sagt:

    Ich weiß bis heute nicht was an der Formulierung in unserem Grundgesetz so schwer verständlich sein soll: Eine Zensur findet nicht statt.
    Die gesamte Jurisdiktion hat doch eigentlich ein Selbstverständnis der „Rechts p f l e g e”. Die Parlamentsabgeordneten bekunden ihre Treue zu Demokratie und Grundgesetz. Wo liegt das Problem?
    Irrtümliche Inhalte bei persönlichen Äußerungen oder geäußerter Unmut über Regierungshandeln sowie andere politische Ansichten gehören zu den grundlegenden Charakteristika einer gesunden Demokratie. Es ist bei seriösem Umgang mit der Verfassung und der Demokratie eigentlich alles klipp und klar.

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