Fragwürdige „europäische Werte“: Tiere sollen weiter geschächtet werden dürfen

12. September 2020
Fragwürdige „europäische Werte“: Tiere sollen weiter geschächtet werden dürfen
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. Kein guter Tag für den Tierschutz: nach Ansicht des zuständigen Rechtsgutachters der Europäischen Union darf das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten nicht verboten werden. Dies widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Regionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan jetzt in seinen Schlußanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof.

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Das Urteil (Rechtssache C-336/19) wird in einigen Wochen erwartet. Es geht um einen politisch brisanten Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagen dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Gläubige sehen ihre Religionsfreiheit in Gefahr.

Generalanwalt Hogan verweist darauf, daß die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zwar grundsätzlich vorgibt, Tiere nur nach Betäubung zu töten. Sie sehe aber auch ausdrücklich Ausnahmen vor, um den religiösen Riten bestimmter Glaubensrichtungen Rechnung zu tragen. Die EU-Staaten dürften im nationalen Recht Bestimmungen erlassen, um das Leiden von Tieren so gering wie möglich zu halten. Ein völliges Verbot würde aber gegen EU-Recht verstoßen.

Tierschützer kritisieren das sogenannte Schächten von jeher, weil den Tieren bei vollem Bewußtsein die Kehle durchgeschnitten wird, worauf sie ausbluten. (mü)

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5 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Bei einem längst ausgestorbenen mittelamerikanischen Volk – ich glaube, dem Volk der Maya – gehörten Menschenopfer zu seiner Religion. Den zu Opfernden wurde bei lebendigem Leib das Herz rausgeschnitten. Würden die Mayas heute in EU-Europa leben, würde auch ihr grausamer Ritus unter die Religionsfreiheit fallen?, dessen „völliges Verbot“ gegen EU-Recht verstoßen?

    Das deutsche Tierschutzgesetz, welches auf der christlichen Lehre beruht, verbietet es, das geschlachtet werdende Tier leiden zu lassen, weshalb eine vorherige Betäubung vorgeschrieben ist. Und das Tier leidet bei der Schächtung, und wie! Es spürt, daß sein Kreislauf zusammenbricht, es gerät in Panik. Ein Schaf hingegen, das von einem Wolf an der Kehle gepackt wird, um es zu töten, fällt augenblicklich in eine Art Schockstarre, Ich bin mir sicher, es fühlt keinen Schmerz.

    Die sogenannten „europäischen Werte“, die im Namen von Religionsfreiheit eine solche Tierquälerei zulassen, sind in meinen Augen keinen Pfifferling wert!

    • Geruchsverschluss sagt:

      Ich kann die Angst des Gutachters, des Generalanwalts und der zuständigen Richter bis hier her riechen; Angst von einem Fanatiker in die Luft gesprengt zu werden bei ungünstigem Ausgang für die Betroffenen. Religionsfreiheit ist in meinen Augen gegeben, wenn der Glaube (und dies ist ein rein spiritueller Vorgang) frei ausgeübt werden kann ohne dafür verfolgt zu werden, nicht mehr und nicht weniger. In der EU darf meines Wissens jeder Beten, Lobhudeln und Preisen was er will und egal wie irre es auch sein mag. Wozu man dafür allerdings Tieren die Kehle aufschlitzen muss, entzieht sich meinen rationalen Überlegungen völlig. Wer denkt hierbei bitte an mein Seelenheil? Mir tut das weh, wenn ich nur daran denke und vielen anderen aus unserem Kulturkreis sicher auch. Dem EU-Generalanwalt sei gesagt, dass er sich bitte nicht nur die Rosinen rauspicken darf bei seinen Ansichten. Dann bitte auch das volle Programm mit Scharia, morgendlichem Brüllen vom Turm und öffentlichen Steinigungen. Die katholische Kirche hat sich schließlich auch von liebgewonnenen Riten getrennt wie z.B. dem Scheiterhaufen oder das Vertilgen von Bibergulasch an Karfreitag. Ich finde es ist auch den anderen Religionen, die sich unbedingt in unserem zivilisierten Kulturkreis aufhalten wollen zuzumuten einen Schritt aus dem Mittelalter heraus zu tun….sich zu digitalisieren! Ich wünsche mir einen umfassenden Bericht darüber in der ZUERST! Printausgabe! Danke!

  2. Lack sagt:

    Die „europäischen Werte“ werden auch nur vorgeschoben, wenn man meint, daß das nützlich ist. Ansonsten pfeift man darauf im „Rechtsstzaat“ Bunte Republik!

  3. Mike Hunter sagt:

    Auch quatsch. Wie war das mit den männlichen Küken gleich nochmal oder dem Geflügel in großen Betrieben? Also, gleiches Recht für alle, außer den andersgläubigen Zuwandern? Wem es in Europa nicht passt oder integrationsunfähig ist, der sollte nun langsam abhauen.

  4. Freigeist sagt:

    Wenn Tierquälerei, sexueller Missbrauch von Kindern und Genitalverstümmelung von Juristen als Attribute einer Religion angesehen werden, anstatt als Taten von Verbrechern, hinterfragen geistig gesunde Menschen sicher, ob solche Juristen sich damit nicht selbst als abartige Schwerkriminelle entlarvt haben, die zumindest in der forensischen Abteilung einer Psychiatrie untergebracht werden müssten.

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