Gericht kippt Maskenpflicht in Straßburg: „Eine Einschränkung der Freiheit“

3. September 2020
Gericht kippt Maskenpflicht in Straßburg: „Eine Einschränkung der Freiheit“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Straßburg. Ein französisches Gericht hat die allgemeine Maskenpflicht in Straßburg und zwölf kleineren elsässischen Gemeinden gekippt. Das Verwaltungsgericht in Straßburg begründete dies am Mittwoch in einem Eilentscheid mit der „Einschränkung der Freiheit“ der Bürger und der zu großen Reichweite des Verwaltungserlasses. Dieser machte den Mund-Nasen-Schutz auch im Freien verbindlich. Geklagt hatten zwei Krankenhausärzte.

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Die Richter riefen die Präfektur des Verwaltungsbezirks Bas-Rhin auf, Ausnahmen für Kommunen und Zeiträume vorzusehen, die nicht „durch eine hohe Bevölkerungsdichte“ gekennzeichnet seien. Seit Ende August müssen viele Menschen ab elf Jahren in dem Grenzgebiet zu Baden-Württemberg einen Mund-Nasen-Schutz auf der Straße tragen. Betroffen sind Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

In den letzten Wochen wurde für zahlreiche französische Städte, unter anderem für Paris und Marseille, die Maskenpflicht auch im Freien verhängt. Auch in französischen Unternehmen und den meisten Schulen ist die Maske vorgeschrieben. (rk)

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Ein Kommentar

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