München. Das ist wenig überraschend: die bayerische Polizei hat die wegen der Coronakrise in der Gastronomie erfaßten Gästedaten auch für Ermittlungen gegen Kriminelle genutzt – und zwar auch bei Bagatelldelikten. Das geht aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine FDP-Anfrage hervor. Demnach befinden sich unter 24 Fällen bis Ende Juli, in denen die Polizei auf die Gästelisten zugegriffen habe, auch Diebstahl, Beleidigung und Fahrerflucht. Es sei gleichwohl auch um Kapitaldelikte wie Mord oder schweren Raub und Vermißtensuchen gegangen.
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Der FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen sieht mit der Antwort seinen Verdacht bestätigt, daß der Zugriff auf die Gästedaten nicht nur in Ausnahmefällen und bei besonders schwerer Kriminalität erfolgt sei. Zudem seien laut der Antwort des Innenministeriums Daten Unbeteiligter erhoben und gespeichert worden.
„Ich halte das für hochproblematisch“, sagte Hagen. „Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt – eine Zweckentfremdung zerstört das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln.“ (rk)
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