Verfahren wegen Veruntreuung von Spendengeldern: Bannon plädiert auf „nicht schuldig“

1. September 2020
Verfahren wegen Veruntreuung von Spendengeldern: Bannon plädiert auf „nicht schuldig“
International
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Foto: Symbolbild

New York. Tiefer Fall eines Vordenkers und Strippenziehers: das Gerichtsverfahren gegen den früheren Chefstrategen von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon, soll im Mai nächsten Jahres in New York beginnen. Bundesrichterin Analisa Torres legte bei einer Anhörung am Montag den 24. Mai als Starttermin fest.

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Die New Yorker Staatsanwaltschaft wirft Bannon und drei weiteren Beschuldigten vor, Geld aus einer Online-Spendenaktion für den Bau einer Mauer an der Grenze zu Mexiko abgezweigt zu haben. Bannon selbst soll eine Million Dollar Spendengelder „für persönliche Ausgaben“ verwendet haben.

Bannon war vorletzte Woche festgenommen worden. Er plädierte auf „nicht schuldig“ und wurde gegen Kaution freigelassen. Am Montag plädierten auch die anderen drei Mitangeklagten auf „nicht schuldig“. Die vier Beschuldigten waren per Videoschaltung der Gerichtsanhörung zugeschaltet worden.

US-Präsident Trump sagte nach Bekanntwerden der Vorwürfe, er fühle sich angesichts der Festnahme Bannons „sehr schlecht“. Allerdings könne er zu dem Projekt nichts sagen, er wisse nichts darüber und habe mit Bannon auch schon „seit langer Zeit keinen Kontakt mehr gehabt“. Er wisse nichts über das Projekt und möge dieses auch nicht.

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