Justizskandal in NRW: Afghanischer Drogendealer und Kinderschänder muß nicht in Haft

30. Juli 2020
Justizskandal in NRW: Afghanischer Drogendealer und Kinderschänder muß nicht in Haft
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Düsseldorf. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen sorgt der Fall eines verurteilten afghanischen Drogenhändlers und Kinderschänders für Schlagzeilen und Empörung. Der fragliche 23jährige ist bei den Behörden schon seit langem kein unbeschriebenes Blatt mehr. Im Juni soll er über ein elfjähriges Mädchen hergefallen sein, kam nach kurzer U-Haft wieder frei – und schlug offenbar drei Wochen später erneut zu. Am letzten Freitag soll er eine 13jährige Schülerin in der Dortmunder Nordstadt in einen Hausflur gelockt und vergewaltigt haben.

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Eine detaillierte Täterbeschreibung des Opfers führte noch in der Nacht zu Samstag zur Festnahme des afghanischen Flüchtlings, der über einen vorläufigen Aufenthaltstitel verfügt. „Der Mann war bereits wegen mehrfacher Betäubungsmitteldelikte polizeibekannt“, teilte Staatsanwalt Klepping mit.

Inzwischen sickerte aus Justizkreisen durch, daß der Afghane auch anderweitig ins Blickfeld der Strafverfolger geraten ist, weil er Drogen an Kinder abgegeben haben soll. Zudem soll der Dealer am 20. Juni über sein elfjähriges Opfer hergefallen sein. Zwei Tage später nahm die Kripo auf Grund der Hinweise des Kindes und seiner Angehörigen den Beschuldigten fest.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte seinerzeit einen Haftbefehl. Der Tatverdächtige mußte ins Untersuchungsgefängnis. Zwölf Tage später fand auf Betreiben seines Anwalts ein Haftprüfungstermin statt. „Da der Beschuldigte über einen festen Wohnsitz verfügte“, so der Justizsprecher, seien sich der Richter, die Staatsanwaltschaft und auch der Verteidiger einig gewesen, ihn wieder freizulassen. Wiederholungsgefahr als weiterer Haftgrund sei hier nicht in Frage gekommen, da der 23jährige bislang nicht wegen Sexualdelikten in Erscheinung getreten sei, hieß es. Daß es sich bei der Vergewaltigung eines Kindes um ein Kapitalverbrechen handelt, spielte bei der Entscheidungsfindung der Dortmunder Justiz ersichtlich keine Rolle.

Nun könnte sich die Justizpanne – nicht die erste ihrer Art in NRW – zum Politikum entwickeln. Denn gerade in Nordrhein-Westfalen hat sich die Landesregierung den Kampf gegen Kinderschänder und Kinderpornozirkel auf die Fahnen geschrieben. Hunderte von Kriminalbeamten und die Cyber-Spezialeinheit der Staatsanwaltschaft Köln bearbeiten dort inzwischen riesige Ermittlungskomplexe. Da paßt der Fall des 23jährigen afghanischen Wiederholungstäters nicht gut ins Bild – es sei denn, die frühere Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hätte mit ihrer Vermutung recht gehabt, daß es an deutschen Gerichten so etwas wie einen „Türkenbonus“ gebe. (ts)

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2 Kommentare

  1. […] Justizskandal in NRW: Afghanischer Drogendealer und Kinderschänder muß nicht in Haft | Zuerst […]

  2. Bernd Sydow sagt:

    Immer wieder sind Köln, Düsseldorf und die Städte des Ruhrgebiets Tatorte schlimmer Migranten-Verbrechen. In keinem anderen Bundesland als Nordrhein-Westfalen kommen solche Verbrechen in dieser Häufigkeit vor. Die Entscheidungen der dortigen Justiz sind in vielen Fällen – gelinde gesagt – nicht nachvollziehbar!

    Historischer Rückblick:
    Zum Ende des Mittelalters ging es im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation drunter und drüber. Die Kriminalität blühte, Justiz und Strafverfolgung versagten auf ganzer Linie. Beherzte Bürger gründeten die Feme, eine nicht-staatliche Bürger-Justiz (erstmalig in Westfalen!). Bei geheimen Treffen wurden von den Femegerichten insbesondere über Schwerverbrecher die Urteile gefällt, die so gut wie immer Todesurteile waren. Die Verbrecher waren aus Bedacht niemals anwesend, auch der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung blieb ihnen verborgen. Mit der Zeit wurde den Kriminellen klar, daß sie jederzeit – erst recht als Mörder und/oder Vergewaltiger – in den Fokus der Femegerichte geraten konnten, die Kriminalität ließ nach.

    Als später die ordentliche Justiz wieder funktionierte, löste sich die Feme auf.

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