Klatsche für CSU-Herrmann: Zeitgeschichtliche Forschungsstelle darf nicht „rechtsextrem“ genannt werden

23. Juli 2020
Klatsche für CSU-Herrmann: Zeitgeschichtliche Forschungsstelle darf nicht „rechtsextrem“ genannt werden
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Ein Sieg des Rechtsstaates gegen Diffamierung und Behördenwillkür: die Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) hat erfolgreich gegen ihre Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht geklagt. Dort ist sie als „rechtsextrem“ aufgeführt. Jetzt darf der VS-Bericht nicht mehr verbreitet werden. Das bayerische Verwaltungsgericht in München fand die Argumente des VS nicht schlüssig genug.

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Konkret darf der bayerische Verfassungsschutz ab sofort nicht mehr die Behauptung verbreiten, das ZFI vertrete „antisemitische“ und den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte. Auch träten bei den ZFI-Treffen „rechtsextreme“ Redner auf.

Die Forschungsstelle selbst stellt sich als Verein dar, der „ausschließlich der Förderung der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung“ diene. Er widme sich „zugleich der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens“. Dies geschehe „insbesondere durch Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Zeitgeschichte, von öffentlichen Vorträgen und Seminarveranstaltungen und durch die Anfertigung von Gutachten“.

Der bayerische Verfassungsschutz wollte das nicht wahrhaben und unterstellte der Forschungsstelle unter anderem, in Vorträgen des Vereins würden „Zweifel am Holocaust“ geäußert. Außerdem konnten die Vertreter der Staatsregierung nicht plausibel machen, warum die ZFI ausgerechnet jetzt und nicht schon früher im Verfassungsschutzbericht aufgetaucht ist – wenn sie denn schon „rechtsextrem“ ist.

Eine Auswirkung hat das Münchner Gerichtsurteil bereits: der bayerische VS-Bericht ist derzeit nicht mehr online abrufbar – die Druckausgabe befand sich ohnehin noch nicht in Umlauf. Beim Verfassungsschutz soll jetzt die ausführliche Urteilsbegründung abgewartet und dann entschieden werden, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen. (ts)

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4 Kommentare

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  2. Bernd Sydow sagt:

    Vom deutschen Historiker Leopold von Ranke stammt der Satz „Aufgabe der Geschichte (Wissenschaft) ist es zu erzählen, wie es wirklich war“. Für keine Epoche der deutschen Geschichte ist sein Satz relevanter als für die Zeit des Nationalsozialismus. Aber weil Geschichtswissenschaftler keine Hellseher sind, sind sie gezwungen zu forschen, und zwar ohne Rücksicht auf den gerade herrschenden Zeitgeist.

    Und hier hat die BRD ein Problem. Zeitgeschichtliche Forschungsinstitute wie das in Ingolstadt ZFI, die sich nicht dem Zwang der Political Correctness unterwerfen (wollen), laufen Gefahr, behördlicherseits (Verfassungsschutzbericht) des Rechtsextremismus bezichtigt zu werden, was nichts anderes bewirken soll, als Andersdenkende mundtot zu machen. Und so sind solche Institute heute gezwungen, die grundgesetzlich verbriefte Meinungs-, Forschungs- und Lehrfreiheit vor deutschen Verwaltungsgerichten einzuklagen. In den allermeisten Fällen (wie hier beim ZFI) kommt dabei heraus, daß der Vorwurf des Rechtsextremismus völlig unbegründet, also im Grunde eine Einschüchterungsstrategie ist.

    Hierzulande zeigt sich zunehmend eine Tendenz, (nicht nur) Geschichtswissenschaftlern, deren Forschungsergebnisse der Political Correctness, also dem herrschenden linken Zeitgeist, zuwiderlaufen, eine rechtsextreme Gesinnung zu unterstellen. Das – aber nicht nur das – als freiheitlich-demokratisch zu bezeichnen, ist blanker Hohn!

  3. Stefan Bauerberg sagt:

    Ein guter Schritt in Richtung Meinungsfreiheit!
    Leider ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein… ich meine, wenn ich da zum Beispiel an die Hetzkampangen gegen die Identitären denke…
    Übrigens; vor Kurzem ist ein Buch über die Identitären erschienen; vielleicht ist das ja was für die Buchtipps in ZUERST!

  4. Sack sagt:

    Wo das doch so in ist. Wer Bienchen erhalten will, beschuldigt andere als rechtsextrem!

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