CDU-Justizministerin fordert: „Volksverhetzung“ künftig auch in privaten Gruppen ahnden

8. Juni 2020
CDU-Justizministerin fordert: „Volksverhetzung“ künftig auch in privaten Gruppen ahnden
National
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Foto: Symbolbild

Wiesbaden. Zensur und Gesinnungsgängelung im angeblich „freiesten Staat“ der deutschen Geschichte gehen manchen Politikern offenbar immer noch nicht weit genug. Jetzt will die hessische CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann dafür sorgen, daß „Volksverhetzung“ auch in privaten Gruppen im Internet strafbar wird.

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Bislang gilt der Volksverhetzungsparagraf nur für öffentliche Äußerungen. „Das wollen wir ändern, da sich Extremismus häufig zunächst in geschlossenen Gruppen, etwa in Form von Nachrichten über Messenger-Dienste und Gruppenchats abspielt“, argumentiert die CDU-Politikerin laut einer Mitteilung in einem Podcast der Landesregierung. Und: „Volksverhetzungen sind Volksverhetzungen – ob öffentlich oder in privaten Gruppen, beides muß strafbar sein.“

Nach Einschätzung der Ministerin sorgen geschlossene Gruppen, in denen „Haßkommentare“ verbreitet werden, dafür, daß sich potentielle Täter in ihrer Auffassung bestärkt fühlen und weiter radikalisieren. Der nächste Schritt, die Äußerung unliebsamer Meinungen in privaten Gruppen des realen Lebens zu sanktionieren, ist nicht mehr weit. (rk)

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4 Kommentare

  1. […] CDU-Justizministerin fordert: „Volksverhetzung“ künftig auch in privaten Gruppen ahnden […]

  2. Eidgenosse sagt:

    CDU und DDR-Massnhamen – das ist die neue Traditionslinie der Merkel-Partei.

  3. Bernd Sydow sagt:

    Wir erleben seit Jahren eine zunehmende Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit, die als Bürgerrecht in einer wahren Demokratie doch eigentlich selbstverständlich sein sollte. Dies geschieht durch die Verwendung von Begriffen wie „Menschenwürde“, „Diskriminierung“, „Rassismus“ und „Volksverhetzung“ seitens unserer etablierten Politiker, was erst richtig begann mit der Massenzuwanderung aus fremden, inkompatiblen Kulturen. Die sogenannte Volksverhetzung bspw. ist nach § 130 1 StGB ein Straftatbestand mit entsprechenden Folgen. Aber woher soll ein Durchschnittsbürger, der sich „erlaubt“, von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit öffentlich oder im Internet Gebrauch zu machen, wissen, ob seine kritischen Ansichten unter besagten Paragraphen fallen oder nicht. Er hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder seine Äußerungen von einem Rechtsanwalt auf Gesetzeskonformität prüfen zu lassen (kostenpflichtig), oder auf seine Meinungsäußerung gleich ganz zu verzichten.

    Aber ich sage: Die Massenzuwanderung aus fremden, inkompatiblen Kulturen führt zur Überfremdung unserer deutschen Bevölkerung und ist somit in hohem Maße schädlich für unser Deutschland. – So, bitte sehr. War das jetzt Volksverhetzung, Frau Justizministerin Kühne-Hörmann? Falls ja, was ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dann eigentlich noch wert? Vielleicht sollten Sie mal darüber nachdenken!

  4. Mack sagt:

    Das ist die Vorbereitung einer Einbahnstraße in noch mehr Überwachung. Hier kann man Menschen leichter etwas anhängen. Der Hauswarttyp zur Überwachung wird gefördert. Zu allem gibt es Erfahrungen, die man nur aufwärmen muß.
    Hier können ehemalige Mitarbeiter von „Horch und Guck“ wieder einen Job finden … Da wissen wir ja, wie das Traumland einiger aussieht.
    Ich möchte da aber nicht mehr hin!

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