Weitere Verschärfung: Künftig 150.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren wegen Meinungsverbrechen

7. Juni 2020
Weitere Verschärfung: Künftig 150.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren wegen Meinungsverbrechen
National
2
Foto: Symbolbild

Berlin. SPD-Justizministerin Lambrecht verteidigt mit Nachdruck die geplante Anzeigepflicht für „strafbaren Haß“ in den Netzwerken. Sie rechnet mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren pro Jahr, wenn die geplante Anzeigepflicht greift.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Bisher müssen soziale Netzwerke rechtswidrige Posts, die von Nutzern gemeldet werden, nur löschen. Künftig müssen sie die vermeintlichen Hetz-Posts an das Bundeskriminalamt melden, damit dieses die zuständige Staatsanwaltschaft einschaltet. Die Anzeigepflicht betrifft alle sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland – in Deutschland sind das Facebook, Youtube, Twitter, Instagramm und Tictoc.

Die Ministerin weist in diesem Zusammenhang den Vorwurf zurück, nun entscheide ein US-Unternehmen wie Facebook über die Strafverfolgung in Deutschland. „Das soziale Netzwerk meldet, wenn ein Post wegen eines strafbaren Inhalts gelöscht wurde, nicht mehr und nicht weniger“, so die Justizministerin. „Ob die Tat verurteilt wird, entscheidet ein deutsches Gericht“, sagte die SPD-Politikerin.

Tatsächlich trägt für die verschärfte Anzeigenerstattung die permanent verschärfte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung. Die neuerliche Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) soll im Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen werden. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Wer für die Krise gewappnet sein will, findet hier Informations- und Ausrüstungsmaterial:

https://netzladen.lesenundschenken.de/krisenbereit/

 4,458 Leser gesamt

2 Kommentare

  1. […] Weitere Verschärfung: Künftig 150.000 zusätzliche Ermittlungsverfahren wegen Meinungsverbrechen […]

  2. Lack sagt:

    Was ist die Meinungsfreiheit im GG noch wert, wenn Gleichbehandlung, Anhörung und Eigentumsrecht nachweislich auch nicht beachtet werden?

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.