Berliner „Antidiskriminierungsgesetz“: Polizisten gehen auf Distanz

7. Juni 2020
Berliner „Antidiskriminierungsgesetz“: Polizisten gehen auf Distanz
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das war zu erwarten: bei der Polizeigewerkschaft stößt das geplante Berliner „Antidiskriminierungsgesetz“ auf Ablehnung. Es würde Polizisten im Dienst pauschal unter Verdacht stellen.

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Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, hat jetzt darauf verwiesen, daß es schon ein Diskriminierungsverbot gebe, auf das Betroffene sich berufen könnten. „Die gesetzlichen Grundlagen reichen aus“, bekräftigte Radek im ARD-„Morgenmagazin“.

Mit dem geplanten Gesetz hingegen werde eine „Vermutungsregelung“ geschaffen, durch die die Polizei unter Generalverdacht gestellt werde. Folglich gelte das Handeln der Beamten bis zum Beweis des Gegenteils als „unrechtmäßig“.

Die Einsatzkräfte könnten den Gesetzesvorstoß des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) nicht nachvollziehen, nach dem sie künftig in der Pflicht sein sollen, ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie des „Rassismus“ beschuldigt werden. „Die Bandbreite reicht von verstört bis wütend“, schilderte Radek die Reaktion seiner Kollegen auf das geplante Antidiskriminierungsgesetz.

Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Pläne der rot-rot-grünen Landesregierung kritisiert. Das Vorhaben sei „im Grunde ein Wahnsinn“, erklärte er Ende Mai dem „Tagesspiegel“ gegenüber. „Unsere Polizeibeamten brauchen gerade in der jetzigen Zeit ein klares Bekenntnis der Politik, daß sie hinter ihnen und ihrer schwierigen Arbeit steht.“ (se)

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3 Kommentare

  1. […] Berliner „Antidiskriminierungsgesetz“: Polizisten gehen auf Distanz […]

  2. Armin sagt:

    Polizeibeamte werden dann zukünftig, um sich selbst zu schützen, bestimmte Delikte und bestimmte Tätergruppen kaum noch verfolgen. Somit tauchen diese Delikte und Tätergruppen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht mehr so häufig auf, was von gewissen Parteien gewollt ist. In der Realität sind diese Delikte und Tätergruppen aber immer noch vorhanden.

    Kann die Polizei bei Politkern, die solche Gesetze beschließen, nicht einfach … selbstständig handeln?

  3. Mark sagt:

    „Die Einsatzkräfte könnten den Gesetzesvorstoß… nicht nachvollziehen.“ Oh doch, das kann man sehr wohl nachvollziehen, wenn man sich mal in die anarchistisch verseuchte Mentalität eines Linksgrünen „Justizsenators“ und seiner Genossen hineinversetzt. Hier soll ganz offensichtlich gegen Polizisten ein juristisches Kesseltreiben und zugleich ein Freibrief für Kriminelle ausgestellt werden. Der Mythos eines vorgeblichen „Rassismus“ reicht dann schon als (Gegen-)Beschuldigung, denn mit diesem „Verdacht“ kann man schließlich alles und jeden belegen, wenn man will.

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