Der Corona-Staat zeigt Zähne: Bayern ahndet Zehntausende Verstöße gegen Corona-Maßnahmen

1. Juni 2020
Der Corona-Staat zeigt Zähne: Bayern ahndet Zehntausende Verstöße gegen Corona-Maßnahmen
National
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Foto: Symbolbild

München. Das bayerische Innenministerium läßt sich in die Karten schauen – und berichtet über massenhafte Verstöße gegen die rigiden Corona-Regeln im Freistaat. Demnach haben Zehntausende Menschen in Bayern gegen die Corona-Auflagen der Staatsregierung verstoßen. Zwischen dem Beginn der Ausgangsbeschränkung am 21. März und dem Stichtag 25. Mai erfaßten die Polizisten im Freistaat 57.502 Vorgänge, wie das Innenministerium der dpa mitteilte. Betroffen davon seien 52.824 Personen.

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Das Gros mit 44.553 Fällen machen den Angaben zufolge Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen allgemein aus – wobei mehrere Vergehen pro Anzeigenvorgang möglich sind. 12.258 mal taucht in der Statistik ein Verstoß gegen das Verbot von Menschenansammlungen auf. 1249 mal ging es um Veranstaltungen, 830 mal um Maskenpflicht, 658 Mal um Betriebsstättenuntersagungen und 358 Mal um Quarantäne-Verstöße.

Für alle diese Verstöße gibt es einen Bußgeldkatalog. Demnach muß beispielsweise 150 Euro zahlen, wer sich mit mehr Leuten als erlaubt trifft oder gegen die Maskenpflicht verstößt. 5000 Euro werden für Unternehmer fällig, die kein Schutz- und Hygienekonzept für ihren Betrieb haben. Und sein Kind in die Notbetreuung zu geben, ohne dazu berechtigt zu sein, wird mit 500 Euro geahndet.

Allerdings legen die Kreisverwaltungsbehörden im jeweiligen Einzelfall und nicht die Polizei fest, ob ein Bußgeld fällig wird, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Daher gibt es keine bayernweite Übersicht. Ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats in München verwies zudem darauf, daß längst nicht jede festgestellte Ordnungswidrigkeit auch bei der Bußgeldstelle landet.

Dort kamen in München bislang 4110 Anzeigen an. „Fast 1500 Bußgeldbescheide wurden bislang erlassen“, teilte der Sprecher mit. „Das Bußgeldaufkommen beträgt bislang etwa 250.000 Euro.“ Zudem gebe es 65 Einsprüche, über die dem Sprecher zufolge noch entschieden werden muß und die wohl überwiegend letzten Endes am Amtsgericht entschieden werden.

In Berlin hatte das dortige Verfassungsgericht den geltenden Bußgeldkatalog erst jüngst teilweise wieder außer Kraft gesetzt und dies mit unpräzisen Formulierungen begründet. Alle in Berlin verhängten Strafen bis zu 500 Euro sind damit nun hinfällig. (se)

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Ein Kommentar

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