Ungarn folgt EuGH-Entscheidung: Asylanträge künftig nur noch aus dem Ausland möglich

22. Mai 2020
Ungarn folgt EuGH-Entscheidung: Asylanträge künftig nur noch aus dem Ausland möglich
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Ungarn tritt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof die Flucht nach vorne an: der EuGH hatte dieser Tage das Asylanten-Anhaltelager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze für unvereinbar mit EU-Recht erklärt und argumentiert, die Bedingungen, denen Asylbewerber dort ausgesetzt seien, glichen einer Inhaftierung. Ungarn zieht hieraus nun die Konsequenz und schließt das Lager komplett. Und: Asylanträge sind ab sofort nur noch aus dem Ausland möglich.

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Ungarn folge mit dem Schritt dem Urteil des EuGH, sagte Regierungsmitglied Gergely Gulyas. Die Regierung sei zwar nicht einverstanden mit dem Urteil. Doch als EU-Mitgliedstaat sei Ungarn verpflichtet, diesem zu folgen. Wer künftig einen Asylantrag für Ungarn stellen wolle, der könne das ab sofort nur noch außerhalb Ungarns tun – in ungarischen Botschaften oder Konsulaten in Nicht-EU-Ländern –, betonte der Minister.

Die durch die Schließung der Transitzone an der Südgrenze aktuell betroffenen 280 Personen werden in ein Auffanglager gebracht, teilte Gulyas mit. (mü)

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2 Kommentare

  1. Carlos Schneider sagt:

    Ich lach mich scheckig, diese Schlitzohrigkeit der Ungarn ist genau mein Humor. Endlich macht sich mal in diesem Irrenhaus EU jemand gerade. Wir Biodeutschen (oh – böse böse Polemik) würden ja allzu gern dem Beispiel folgen, aber die Masse der Reeducation-Bundesrepublikaner nebst deren kommunistischen/er Führer/In läßt uns nicht.

  2. hans sagt:

    Richtig gemacht Ungarn.

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