Bundesverfassungsgericht stellt klar: BND darf im Ausland nicht grundlos schnüffeln

20. Mai 2020
Bundesverfassungsgericht stellt klar: BND darf im Ausland nicht grundlos schnüffeln
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die grundlose Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) im Ausland für rechtswidrig erklärt. Der BND müsse das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren, befanden die Karlsruher Richter. Die Grundrechte gälten demnach auch für Ausländer und nicht allein auf deutschem Boden. Das 2016 novellierte BND-Gesetz sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der designierte Gerichtspräsident Stephan Harbath. Bis 2021 soll die Regelung geändert werden.

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Geklagt hatten die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ und die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ sowie weitere überwiegend ausländische Journalisten, da das 2017 in Kraft getretene Gesetz es dem BND ermöglichte, im Ausland Daten zu erheben, auszuwerten und zu speichern sowie mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Journalisten, deren Kommunikationswege gesetzlich geschützt sind, befürchteten beispielsweise die Nachverfolgung ihrer Quellen. „Es wäre leichtsinnig, einfach darauf zu vertrauen, daß eine Demokratie wie Deutschland immer auf der Seite der Grundrechte steht“, sagte eine der Klägerinnen, eine aserbaidschanische Journalistin.

Mit der Vorschrift zur „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ war es dem BND erlaubt, ohne speziellen Verdacht große Datenströme nach relevanten Informationen zu durchsuchen, etwa nach Mailadressen oder Telefonnummern. Deutsche Staatsbürger sind durch das Grundgesetz davor geschützt, weshalb deren Informationen bei solchen Aktivitäten nach Möglichkeit ausgefiltert werden. Ausländische Journalisten sahen sich aber durch das deutsche Gesetz in ihren Rechten bedroht. (rk)

Bildquelle: Wikimedia/Bjs/CC BY-SA 4.0

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Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Dieses Karlsruher Urteil ist typisch deutsch-naiv. Ob eine Überwachung durch den BND im Ausland „grundlos“ gewesen wäre, kann doch erst beurteilt werden, wenn selbige abgeschlossen ist. Im übrigen stellt sich nicht selten heraus, daß Informanten, deren persönliche Daten ein Journalist mit dem Verweis auf Informantenschutz verschweigt, Kriminelle sind und/oder er selbst ein Krimineller ist. Den meist im Ausland agierenden Menschen kann der BND nur dann auf die Schliche kommen, wenn ihm bei der Arbeit keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Das deutsche Grundgesetz, dessen Einhaltung das Bundesverfassungsgericht überwacht, gilt für Deutschland, aber doch nicht etwa für die ganze Welt.

    Die Aufgabe des BND ist es, im Ausland Daten zu sammeln, die für das politische Entscheiden und Handeln unserer Regierung relevant sind bzw. relevant sein könnten. Daß der BND überall auf der Welt die deutschen Grundrechte beachten soll, ist ja gut und schön, aber hier geht es um die Sicherheit Deutschlands!

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