Nie wieder „Normalität“: Restaurants sind künftig Hochsicherheitstrakte

12. Mai 2020
Nie wieder „Normalität“: Restaurants sind künftig Hochsicherheitstrakte
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin/München. Die Politik versucht die schrittweise Lockerung von Corona-Einschränkungen zwar als Erleichterung zu verkaufen – tatsächlich zeigt sich aber, daß es die von vielen erhoffte Rückkehr zur Normalität „vor Corona“ aller Voraussicht nach nicht geben wird. Zum Beispiel beim Besuch im Restaurant. Seit 9. Mai dürfen die Gastronomiebetriebe schrittweise wieder öffnen, die letzten sollen bis zum 22. Mai folgen. Aber die zum Teil massiven Auflagen, die künftig dabei zu beachten sind, dürften vielen Gästen den Appetit vergehen lassen.

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In Bayern zum Beispiel sollen die Gaststätten und Hotels bis Ende Mai wieder öffnen dürfen – aber nur mit strengsten Auflagen: die Gästezahl soll begrenzt werden, damit die nach wie vor geltenden Abstandsregeln eingehalten werden können. Kellner und Küchenpersonal müssen grundsätzlich Atemmasken tragen. Aber auch für Gäste gilt der Maskenzwang, wenn sie das Lokal betreten oder zur Toilette gehen.

Neben Einschränkungen von Öffnungszeiten und der Begrenzung von Gästezahlen sind die Betriebe auch verpflichtet, individuelle Hygienekonzepte ausarbeiten. Fragwürdige Hilfestellung leistet dabei der Branchenverband Dehoga, der mit seinen Empfehlungen für die Restaurants teilweise noch weiter geht als die Politik. Er empfiehlt unter anderem: kein Anbieten von Buffets mehr; Salz- und Pfefferstreuer sowie Essig und Öl stehen nicht mehr auf den Tischen, sondern werden nur noch auf Wunsch gereicht; Wein wird nicht mehr vom Kellner nachgeschenkt, sondern der Weinkühler direkt auf den Tisch gestellt. Auch Stoffservietten sollen, wenn es nach dem Dehoga geht, der Vergangenheit angehören – zum Charme künftiger Restaurantbesuche gehören Einmalservietten. Aber auch Einmal-Speisekarten oder zumindest eingeschweißte Speisekarten, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden, verleihen künftig dem Restaurantbesuch ein unvergeßliches Ambiente.

Es geht aber noch besser: auch in den Toilettenräumen soll es künftig Beschränkungen der Benutzerzahlen geben – und auf dem Boden sollen Markierungen angebracht werden, damit Mindestabstände beim Gang durchs Lokal eingehalten werden können.

Grundsätzlich, da sind sich Politiker und Dehoga einig, soll künftig wohl nur noch im vorhinein reserviert werden können – und beim Betreten des Lokals müssen Name, Adresse und Telefonnummer hinterlegt werden, damit später Infektionsketten nachverfolgt und mögliche Infizierte zielstrebig von den Gesundheitsbehörden aufgesucht werden können. (rk)

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4 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Bisher hat es geheißen, daß unter den Corona-Einschränkungen ganz besonders das Gaststättengewerbe zu leiden hat. Die überlebt habenden Restaurants warteten mit wachsender Ungeduld auf den Tag, an dem sie wieder öffnen dürfen, damit die Gäste ihnen die lange ausgebliebenen Einnahmen bringen.

    Ich befürchte allerdings, daß angesichts der regierungsamtlich verfügten Schikanen diese Rechnung nicht aufgeht. Ein Gast, der sich darauf einläßt, muß schon ein gehöriges Maß an Leidensfähigkeit besitzen. Die meisten potentiellen Gäste werden deshalb eher auf einen Restaurantbesuch verzichten, als sich diese alptraumhafte Atmosphäre zuzumuten.

    Ob unter diesen schikanösen Bedingungen die Gastronomie wieder gesunden wird, darf bezweifelt werden!

  2. Stinkistink igittigitt sagt:

    Name,Adresse und Telefonnummer müssen hinterlegt werden..aha….damit bekannten oder potenziellen ,,rechtswählern“ bzw politikern mal so eben ein trojaner-,,app“ aufs kluge telefon geschickt werden kann..die alle bewegungen mitverfolgt oder name etc müssen hinterlegt werden, damit bekannten ,,coronaleugnern“ oder afd-npd-etc-politikern oder stadtbekannten ,,politquerulanten“ rechtzeitig zum hauptgang oder schon beim Dessert die Extraportion Blausäure serviert werden kann..d.h. nach hinterlegung der daten die substanz ruckzuck durch hintergrundmachtsdiener beigeholt und ,,pünktlich“ untergemischt werde kann..in der Küche bereits…
    möglich ist vieles!!

  3. hans sagt:

    auch ein WEg um das Gasttättengewerbe zu ruinieren

  4. Mark sagt:

    D.h.im Klartext, daß ein Großteil der Gastronomiebetriebe gar nicht mehr anzufangen braucht. Denn selbst wenn noch einige Leute unter solchen Bedingungen ein Lokal betreten wollten – das Geschäft mit halber Auslastung wegen der „Abstandsregelung“ würde bei vielen Wirten gerade noch für die Pacht reichen. Existieren können wohl dann die wenigsten von ihrem Betrieb.

    Allerdings ist es auch absolut fraglich, ob die ganzen – in kurzer Zeit festgesetzten Verordnungen – auch wirklich rechtlich gedeckt sind. Da ist im Moment zu viel vorauseilender Gehorsam und eine ganze Menge Willkür seitens vieler Ministerien und Behörden im Spiel. Denen kann man natürlich in den wenigsten Fällen an die Kandare; schließlich war ja immer ein Virus schuld…

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