Straßburg. Seit langem ist es ein offenes Geheimnis, daß die europäischen Institutionen ein Tummelplatz für Lobbyisten sind. Vor allem am Europaparlament geben sich Lobby- und Interessenvertreter seit jeher die Türklinke in die Hand. Jetzt hat eine Studie des European Centre for Law and Justice (ECLJ) auch die europäische Gerichtsbarkeit unter die Lupe genommen und kommt zu einem ernüchternden Befund: auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) läßt eine zunehmende ideologische Schlagseite erkennen, und: viele der dort tätigen Richter hatten ein Vorleben bei Soros-NGOs.
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Der EGMR wurde 1959 gegründet und ist seit 1998 ständiger Gerichtshof. Grundlage seiner Tätigkeit ist die 1950 von allen 47 Mitgliedern des Europarates unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die in manchen Signatarstaaten in den Verfassungsrang erhoben wurde. Die Bindungswirkung der Urteile des EGMR ist erheblich – und damit auch der politische Einfluß, der von ihnen ausgeht.
Umso kritischer ist es, wenn die zentrale juristische Instanz der EU politisch nicht neutral ist, wofür die EGMR-Untersuchung gewichtige Indizien liefert. Alles in allem konnte sich der ECLJ in Anbetracht der Spruchpraxis des EGMR seit 1998 des Eindrucks nicht erwehren, daß zumindest einzelne Senate des Gerichtshofs ihre Autorität nutzen wollten, um unter dem Deckmantel der „Menschenrechte“ progressive, also linkslastige Gesellschaftspolitik zu betreiben.
So stuften es die Richter etwa als „Menschenrechtsverletzung“ ein, daß Kinder in Italien öffentliche Schulen besuchen müssen, in deren Klassenzimmern Kruzifixe angebracht sind. Andererseits sind religiöse Überzeugungen nach Meinung des EGMR unerheblich, wenn es darum geht, daß Eltern ihre Kinder in öffentlichen Schulen von übergriffiger Sexualkunde fernhalten wollen – ein Fall unter etlichen, der die Parteilichkeit der EGMR-Richter dokumentiert.
In Summe entstand beim ECLJ in Anbetracht der Spruchpraxis des EGMR seit 1998 der Eindruck, daß zumindest einzelne Senate des Gerichtshofs ihre Autorität nutzen wollten, um unter dem Deckmantel der „Menschenrechte“ progressive Gesellschaftspolitik zu betreiben.
Der ECLJ hat seinen Befund systematisiert und kürzlich als Bericht vorgelegt. Demnach waren vor allem in jenen Senaten und an jenen Urteilen, die Linkslastigkeit erkennen ließen, Richter am Werk, die bereits über ein einschlägiges „Vorleben“ verfügten. Mehrere von ihnen waren vor ihrer Bestellung nicht nur juristisch aktiv, sondern auch politisch oder als Unterstützer sogenannter „Nichtregierungsorganisationen“ mit linker Agenda tätig.
Das läßt sich quantitativ dokumentieren: immerhin 22 der 100 permanenten Richter des EGMR in der untersuchten Periode standen vor ihrer Bestellung in intensiver Verbindung zu mindestens einer dieser NGOs – entweder als Funktionäre, Spender oder regelmäßige und bedeutende Teilnehmer an deren Aktivitäten.
Zu den Organisationen, zu denen die späteren Richter Verbindungen unterhielten, gehörten das A.I.R.E. Center (Advice on Individual Rights in Europe), Amnesty International, die International Commission of Jurists (ICJ), das „Helsinki-Komitee“, Human Rights Watch, das „International Center for the Judicial Protection of Human Rights“ (Interights) und die vom Multimilliardär und „Philanthropen“ George Soros unterhaltene Open Society Foundation (OSF), insbesondere in Gestalt ihres juristischen Ablegers, der „Open Society Justice Initiative“ (OSJJ).
Allein zwölf der ständigen Richter übten zwischen den 1990er Jahren und 2017 offizielle Funktionen im OSJJ oder in Vereinigungen aus, die eine enge Zusammenarbeit mit dieser Initiative oder der OSF selbst pflegen – beispielsweise die Riga Graduate School of Law oder das Center for Political Studies (PRAXIS).
Die meisten von ihnen stammen häufig aus kleineren Ländern Osteuropas und des Balkans. Dort investiert die OSF derzeit jährlich mehr als 90 Millionen Euro in Einrichtungen und Organisationen, die sich der „offenen Gesellschaft“ und den Idealen eines „säkularen Humanismus“ verschrieben haben. Die „Menschenrechtsarbeit“ stellt dabei ein bedeutsames Instrument zur Entfaltung von „Soft Power“ dar, um den mit diesen Schlagworten verbundenen Positionen Geltung zu verschaffen.
Die Nähe von „Open Society“ und anderen linksideologischen Nichtregierungsorganisationen zum EGMR und der dortigen Verfahrenspraxis manifestiert sich unter anderem in der Intervention der entsprechende Vereinigungen als „amicus curiae“ („Freund des Gerichts“). Diese aus dem britischen Common Law stammende Einrichtung ermöglicht es dem Gericht, einer Partei, die selbst nicht Teil des Verfahrens ist, dort Mitwirkungsrechte zuzugestehen. Diese wird nicht selbst Partei, steuert jedoch „Expertise“ bei, die der Richter im Wege seiner Urteilsfindung berücksichtigen kann.
Die Investitionen der „Open Society Foundation” in die rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung in osteuropäischen Staaten machen sich, so das Ergebnis der Untersuchung unter Federführung von ECLJ-Chef Grégor Puppinck, bei der Bestellung von Richtern aus den betroffenen Ländern bezahlt. Denn die frühzeitige Präsenz der von ihr gegründeten und finanzierten Netzwerke verschaffte Juristen in Ländern, in denen nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime das Rechtswesen und die Juristenausbildung komplett neu aufgebaut werden mußten, einen klaren Startvorteil. Puppinck zufolge wird der Einfluß in einer zunehmenden Ideologisierung der Spruchpraxis des EGMR sichtbar.
Die Befunde des ECLJ-Berichts machen nun manchen nachdenklich. So kritisierte der EVP-Europaabgeordnete François-Xavier Bellamy die Einflußpolitik, die nichtgewählte NGOs und ein ungarischstämmiger Milliardär offenbar auf die Rechtsprechung des EGMR ausüben, im Magazin „Cato“ mit deutlichen Worten: „Das Prinzip des Gleichgewichts der Kräfte scheint heute weitgehend aufgelöst zu sein – durch die objektive Übermacht, über die derzeit die Judikative gegenüber der Exekutive und der Legislative verfügt.“
Marine Le Pen, Vorsitzende des französischen Rassemblement National (vormals Front National), geht noch weiter. Sie forderte, Regierung und Justiz in Frankreich sollten „sofort aufhören, die Urteile des EGMR zu beachten“. Ein freier Staat müsse „gegen diese antidemokratischen Manipulationen vorgehen“. Das freilich dürfte ein frommer Wunsch bleiben. (mü)
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Für Menschenrechte interessiert er sich nicht, aber Verarmung unterstützt er für Leute, die einfach über ihre Verhältnisse leben. Ich darf auch nur das ausgeben, was ich einnehme, ansonsten habe ich zuerst den Gerichtsvollzieher und dann den StA am Hals!