Hammer-Urteil aus Karlsruhe: Anleihenkauf durch die EZB ist verfassungswidrig

6. Mai 2020
Hammer-Urteil aus Karlsruhe: Anleihenkauf durch die EZB ist verfassungswidrig
National
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Ein juristischer Paukenschlag: das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, daß der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verfassungswidrig ist – jedenfalls zum Teil. Bundesregierung und Bundestag hätten die EZB-Beschlüsse vorher prüfen müssen.

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Das Karlsruher Urteil erging sogar ziemlich eindeutig: 7:1. Und: die Richter schrieben den Politikern eine direkte Handlungsanweisung ins Urteil: „Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP [das EZB-Aufkaufprogramm] entgegenzutreten“.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2018 der EZB in seinem Urteil quasi einen „Freifahrtschein“ ausgestellt. Da Karlsruhe in eine andere Richtung tendierte, war vor der heutigen Urteilsverkündung vereinzelt gemutmaßt worden, daß das Bundesverfassungsgericht der Bundesbank eine Teilnahme am EZB-Programm jetzt glatt untersagen könnte. Dazu kam es nun zwar nicht. Die klare Aussage, daß eine politische Entscheidung für die Anleihekäufe vorliegen muß, bedeutet aber dennoch eine herbe Abfuhr für die Bankenretter und Konkursverschlepper. (se)

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2 Kommentare

  1. edelweiß sagt:

    Erstaunlich, bisher nickten sie alles ab bzw. nahmen die <Klagen gar nicht erst an.
    Das heißt doch nichts anderes, als daß irgendetwas im Gange ist von dem wir noch nichts wissen.
    Ist also beunruhigend und nur für den Naiven ein Paukenschlag oder für den Regierungs-/EU-/NGO-Treuen eine Rückkehr zur Verfassung.

  2. Rack sagt:

    Nachdem nun Billionen zum Fenster hinausgeworfen wurden sind …

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