Brüssel wiegelt ab: Kein Verfahren wegen ungarischer Notstandsgesetze

2. Mai 2020
Brüssel wiegelt ab: Kein Verfahren wegen ungarischer Notstandsgesetze
International
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Foto: Symbolbild

Budapest. Anders als gegen Polen will die EU-Kommission gegen Ungarn kein weiteres Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Hintergrund sind die vom ungarischen Parlament vor wenigen Wochen durchgewinkten Notstandsmaßnahmen, die Präsident Orbán weitreichende Vollmachten einräumen. Die EU-Kommission habe das Gesetz gelesen, und „es gibt noch keinen Grund, ein Vertragsverletzungsverfahren zu starten“, erklärte dazu jetzt die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova.

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Diese Einschätzung gelte aber nur für den Moment. Die Lage in Ungarn müsse im Kontext gesehen werden, denn bereits vor der Coronakrise habe es „große Sorge“ zur Gewaltenteilung und zur Pressefreiheit in Ungarn gegeben. Die EU-Kommission überprüfe alle Notgesetze in den EU-Staaten im Zuge der Coronakrise, sagte Jourova.

Nach Auswertung der Pandemie-Notstandsgesetze in anderen EU-Ländern seien die Rechtsexperten der Kommission in internen Stellungnahmen zur Bewertung gekommen, daß sich im Fall Ungarns derzeit keine konkreten Ansatzpunkte für die Verletzung demokratischer Grundrechte ergäben. Es seien deshalb keine unmittelbaren Gegenmaßnahmen erforderlich. (mü)

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