Urteil des Duisburger Landgerichts: Gruppenvergewaltiger erhalten nur geringe Strafen

20. April 2020

Duisburg. Wieder ein Urteil, das für Empörung sorgen wird: das Duisburger Landgericht hat jetzt drei Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18jährigen verurteilt. Zwei 15 Jahre alte angeklagte Bulgaren erhielten Bewährungsstrafen von je eineinhalb Jahren, ein dritter muß eine zweieinhalbjährige Haftstraße verbüßen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

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Zudem erhielten die beiden 15jährigen einen vierwöchigen Dauerarrest. Wegen des Alters der Beteiligten fand der Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Auch ein strafunmündiges zwölfjähriges Kind (!) sei an der Tat beteiligt gewesen.

Einer der Verurteilten soll sich bereits zuvor an dem Opfer vergangen haben. Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Altersgrenze der Strafmündigkeit und die Asylpolitik der Bundesregierung ausgelöst. So konnten die Familien der Täter nicht abgeschoben werden, da mehrere Erwachsene später angeblich einer Arbeit nachgingen. (rk)

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Ein Kommentar

  1. Lack sagt:

    Bei manchen Entscheidungen ist man fast sicher, daß solche Übergriffe gewollt sind. Demnächst gibt es noch eine Auszeichnung für Kriminelle.
    Wir kennen das seit Jahren. Man bestraft einen solchen kriminellen Täter nicht. Jetzt stellt man ihnen noch einen kostenlosen Rechtsanwalt zur Seite, den das Opfer noch bezahlen muß.
    Der Anwalt heißt dann Hausverwalter und betrügt wie sein Günstling!
    Ist das noch Rechtsstaat?

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