Kein Sieg für die Glaubensfreiheit: Karlsruhe verbietet Gottesdienste

13. April 2020
Kein Sieg für die Glaubensfreiheit: Karlsruhe verbietet Gottesdienste
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt das wegen der Epidemie verhängte Gottesdienstverbot als rechtmäßig eingestuft. Trotz des damit verbundenen „überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit“ habe der Schutz vor den Gefahren für Leib und Leben durch Corona Vorrang vor diesem Grundrecht, entschieden die Karlsruher Richter am Karfreitag. Sie wiesen damit die Klage eines Katholiken gegen die in Hessen gültige Regelung zurück, die vergleichbar auch in anderen Bundesländern besteht.

Die christlichen Amtskirchen haben seit mittlerweile mehreren Wochen ihre öffentlichen Gottesdienste ausgesetzt, um eine Verbreitung des Virus zu unterbinden. Dies schließt auch die Ostergottesdienste ein. Widerstand kommt hingegen von Privatpersonen. In mehreren Bundesländern zogen Gläubige vor Gericht.

In dem nun in Karlsruhe entschiedenen Fall argumentierte der Kläger, daß die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch Rundfunk-Übertragungen oder das individuelle Gebet kompensiert werden könne.

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5 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Eines ist klar: die Muselmanen werden sich einen feuchten Dreck darum kümmern und sie werden, wie oben schon erzählt, von den kleinen Lichtern in Uniform unbehelligt bleiben. Das ist klar und es ist auch keine Frage, dass das so laufen wird. Die Frage ist warum Deutsche nicht darauf reagieren, wenn sie das erleben? Ich sehe immer noch (wenns stimmt) eine hohe Zustimmung (Merkel/Massnahmen) im Wahlvolk. Kümmern sich die Leute (jetzt hätten sie ja Zeit) nicht um die fragwürdigen Hintergründe und die mehr als dubiosen Erzählungen der Politklasse?

  2. […] Kein Sieg für die Glaubensfreiheit: Karlsruhe verbietet Gottesdienste […]

  3. Südwester sagt:

    Frage: Wie oft in den letzen Tausend Jahren wurde der Gottesdienst in Deutschland verboten? Soweit mir bekannt, verboten den Gottesdienst weder Kommunisten noch Nationalsozialisten. Auch in Kriegen und bei schlimmen Epidemien gab es immer Gottesdienste.

  4. Wolfgang Warnheimer sagt:

    Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass zum Ramadan alles anders sein wird. Ob sich die Moslems an ein Versammlungsverbot halten würden? Und falls nicht, das wird doch bestimmt niemand merken. Jedenfalls offiziell!

    • Oliver sagt:

      Ich wohne in einem „Block“ in Bergheim bei Köln …
      In unserem Haus sind wir insg. 2 Deutsche Parteien von 10! Die anderen 8 sind Marroks und Tunis (der ganze Block umfasst etwa 100 Parteien). Die haben über Ostern schön Familien Feiern gehabt … und viel besuch… und nen Kinder Geb. gabs gestern noch … min. 10 kiddys haben den ganzen Tag „Krieg“ im Hof gespielt. Keinen hat´s Interessiert. Auch nicht die Polizei … Eine Nachbarin (EinfamHaus, Garten usw.) hat mir gestern Abend noch erzählt, dass Sie wegen den Kiddys, gegen Mittag, die Polizei gerufen hätte. Als die „andere Seite“ Sie frage „wer den genau dort am spielen sei?“ war sie (ihrer aussage nach) sprachlos, sagte aber das es keine Deutschen seien. Es ist kein Beamter oder auch nur ein Streifenwagen vorgefahren. Ihr Ramaschei… wird BESTIMMT anders als UNSER OSTERN … Da verwette ich mein Leben drauf

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