Teilerfolg gegen Corona-Maßnahmen: Osterausflug darf nicht verboten werden

12. April 2020
Teilerfolg gegen Corona-Maßnahmen: Osterausflug darf nicht verboten werden
National
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Foto: Symbolbild

Schwerin. Es gibt zumindest Teilerfolge gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat jetzt die österlichen Reisebeschränkungen wenigstens für Einheimische außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Gründe für die Entscheidung im Eilverfahren sollen nachträglich veröffentlicht werden. Die Landesregierung hatte angeordnet, daß Tagesausflüge auf die Ostseeinseln, in die Gemeinden entlang der Ostseeküste, in die Stadt Waren an der Müritz sowie in weitere Gemeinden auch für Bürger Mecklenburg-Vorpommerns verboten seien.

Ursprünglich wollte Ministerpräsidentin Schwesig (SPD) auch Osterausflüge auf die häusliche Umgebung beschränken. Ein Osterspaziergang an der Ostseeküste wäre demnach von Karfreitag bis Ostermontag ausschließlich den Bewohnern der Küstengemeinden möglich gewesen.

Gegen die Restriktionen hatte unter anderem ein Greifswalder Rechtsanwalt geklagt. Für Auswärtige bleibt die Reise über Ostern nach Mecklenburg-Vorpommern jedoch bis auf gewisse Ausnahmen untersagt. (se)

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3 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    Die Angabe in meinem Kommentar vom 13. April „über 2.000 Intensiv-Behandelte in Deutschland, die als geheilt gelten“ bedarf einer Korrektur (Habe da Zahlen verwechselt). Hierzulande gibt es mittlerweile weit über 50.000 angeblich Geheilte, wie viele davon Intensiv-Patienten waren, ist mir nicht bekannt.

    Gleichwohl bleibt meine Frage bestehen, ob bei diesen „Geheilten“ die Gefahr einer Wiedererkrankung besteht, solange es keinen Impfstoff gibt. Und diesen Anti-Corona-Impfstoff wird es nach neuesten Erkenntnissen frühestens in einem Jahr geben (man bedenke die lange Testphase). Überdies dürfte die unabdingbare Zwangsimpfung der in Deutschland lebenden Zig-Millionen Menschen eine gewaltige organisatorische Aufgabe sein!

  2. Bernd Sydow sagt:

    Daß Covid 19-Schwererkrankte trotz Intensivmaßnahmen sterben können, ist mittlerweile bekannt. Es gibt in Deutschland aber auch über 2.000 Intensiv-Behandelte, die als geheilt gelten. Mich würde interessieren, ob bei diesen „Geheilten“ die Coronaviren endgültig abgetötet sind, oder ob die Gefahr besteht, daß selbige erneut erkranken können, solange es keinen Anti-Corona-Impfstoff gibt.

    Ich wohne in der City einer Großstadt, und wenn ich die geschlossenen Kaufhäuser, Geschäfte und Restaurants und Menschen mit ihren Atemschutzmasken sehe – ich trage keine -, habe ich den Eindruck, in einem „Alptraum-Film“ a la Hollywood zu sein. Ich bin mir sicher, wenn dieser Zustand noch längere Zeit anhält, werden auch psychische Krankheiten (bspw. Depressionen) zunehmen.

    Es ist dem Greifswalder Rechtsanwalt zu danken, daß er mit seiner erfolgreichen Klage gegen die Oster-Anordnung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern (MV) dafür gesorgt hat, daß alle Einwohner dieses Bundeslandes die Osterfeiertage (Freitag bis Montag) an der Ostseeküste verbringen dürfen. Dies ist ein kleines Licht der Hoffnung in diesen tristen Zeiten! Aber wenn die schöne Ostseeküste für die MV-Einwohner über Ostern freigegeben ist, wieso dann nicht für alle Tage? Wo ist aus medizinisch-ärztlicher Sicht da der Unterschied?

    Aber noch gibt es für unsere Bürgerinnen und Bürger kein Licht am Ende des Corona-Tunnels!

  3. Wolfgang Warnheimer sagt:

    Ich besitze ein Baugrundstück auf der Insel Poel. Ich hatte lange geplanten Urlaub genommen und wollte dort meine Baustelle vorantreiben. Ich darf nicht einreisen (aus NRW), weil es sich um eine private Angelegenheit handelt. Würde ich für ein Bauunternehmen arbeiten, so wäre dies kein Problem. Ich wünsche allen frohe Ostern, viel Gesundheit und viel Reisefreiheit.

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