Asylanten verstoßen gegen Corona-Maßnahmen: Innenministerium wiegelt ab

10. April 2020

Schwerin. Das mecklenburg-vorpommersche Innenministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach das Land Verstöße gegen Quarantänemaßnahmen von Corona-infizierten Asylanten verheimlichen wolle. Mitarbeiter einer Unterkunft für infizierte Asylsuchende in der Kleinstadt Parchim hatten zuvor schwere Anschuldigungen gegen die Landesregierung und die Polizei erhoben. Vor drei Wochen hätten mehrere mit dem Virus infizierte Bewohner die Einrichtung ohne Erlaubnis verlassen und seien erst nach mehreren Tagen wieder zurückgekehrt, schilderten zwei Mitarbeiter des Malteser Werkes der Presse gegenüber die Vorgänge.

„Der Fall sollte geheim gehalten werden. Nichts durfte nach draußen dringen“, betonten die Mitarbeiter. „Die wollen nur zeigen, daß Mecklenburg-Vorpommern alles im Griff hat.“

Die Asylunterkunft der Kleinstadt 40 Kilometer südöstlich der Landeshauptstadt Schwerin wird vom Land Mecklenburg-Vorpommern betrieben. Sie war eingerichtet worden, nachdem es erste Corona-Fälle in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schwerin gegeben hatte.

Wie die Mitarbeiter und ein Reporter inzwischen berichteten, verließen regelmäßig zahlreiche Asylsuchende die Unterkunft und hielten sich trotz der verhängten Kontaktsperren in größeren Gruppen im Schweriner Stadtteil Großer Dreesch aufhalten. Die Polizei schreite nicht ein.

Das Landesinnenministerium wies die Vorwürfe unterdessen zurück. „Der Umgang mit den Folgen der Corona-Krise ist weder für die einheimische Bevölkerung noch für die Asylsuchenden einfach und für alle ein Lernprozess“, teilte Innen-Staatssekretär Lenz mit.

Auch in Asylunterkünften in anderen Bundesländern hatte es in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen immer wieder Probleme mit Migranten gegeben. (rk)

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2 Kommentare

  1. Mike Hunter sagt:

    Ist der aus Steuergeldern bezahlte Herr Staatssekretär auf den Wirsing gefallen oder warum gibt er eine solche Antwort auf eine konkrete Frage? Der Lernprozess hat bei ihm dann offensichtlich noch nicht eingesetzt, denn sonst wüsste er, dass er und die Polizei an Recht und Gesetz gebunden sind. Und damit auch an den Grundsatz: Gleiches Recht für alle! Und nur wiel es woanders nicht gut läuft, ist das kein Grund sich aus der Affäre zu ziehen. Was ist denn das für ein unfähiger Zeitgenosse? Andere fliegen dafür raus.

  2. Rack sagt:

    Wenn eine Frau Kaddor bei t-online die Integrationsministerin zuzammenstaucht, weil sie Moslems davor gewarnt (oder gebeten hat?) nicht gegen die Coronaschutzverordnungen zu verstoßen und einer Anwältin die dagegen In Ba_Wü geklagt hat offenbar die Website abgeschaltet worden ist, weiß man doch woher der Wind weht!
    Was Rechtgläubige und was böse Ungläubige dürfen, ist immer noch zweierlei.
    Wenn ich die Ungleichbehandlung nicht aus jahrelanger Erfahrung selbst erlebt hätte, würde ich es nicht glauben. Man sollte immer ‚mal die Aussagen der Präambel des GG mit der Wirklichkeit vergleichen!
    Wie war das in Berlin-Neuköln oder in Biesdorf, Suhl u.s.w. vor ein paar Tagen? Alles Lüge???

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