Ramadan contra Ausgangsbeschränkungen: Kommt es zur Kraftprobe mit Muslimen?

7. April 2020
Ramadan contra Ausgangsbeschränkungen: Kommt es zur Kraftprobe mit Muslimen?
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Zwei Wochen vor Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan zeichnet sich eine Belastungsprobe für die bundesdeutschen Behörden ab. Sollten muslimische Fastenteilnehmer sich nicht an die geltenden Quarantäneregeln halten und – wie üblich im Ramadan – nachts gemeinsame Mahlzeiten zelebrieren, werden die Ordnungsbehörden nicht in der Lage sein, die geltenden Vorschriften flächendeckend durchzusetzen. Entsprechende Bedenken äußerte jetzt  Integrationsstaatsministerin Widmann-Mauz (CDU). Sie will deshalb jetzt in einer Videoschaltung Migrantenverbände und moslemische Gemeinden ermahnen, ihre Mitglieder zur Einhaltung der Maßnahmen aufzuforden.

„Jetzt kommt es auf jede und jeden an“, sagte Widmann-Mauz. „Gesundheit geht vor, da darf es aktuell auch für gemeinsame Gebete vor Ort keine Ausnahmen geben.“

Die Bunderegierung hatte gemeinsam mit den Regierungen der Länder als eine Maßnahme im Kampf gegen das Coronavirus verfügt, daß religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen bis auf weiteres untersagt sind. Offiziell gelten die Ausgangsbeschränkungen noch bis zum 19. April. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, daß sie nochmals verlängert werden und damit auch während des Ramadans in Kraft bleiben.

Am vergangenen Freitag hatten in Berlin etwa 300 Moslems für einen Einsatz von Polizei und Ordungsamt gesorgt. Sie hatten sich in Neukölln vor einer Moschee zum Freitagsgebet versammelt. Den Behörden gelang es, den Imam davon zu überzeugen, das Gebet vorzeitig abzubrechen und die Versammelten nach Hause zu schicken. Die Polizei zeigte auch am Sonnabend noch Präsenz vor der Moschee, weil dort der abendliche Muezzinruf erschallen sollte. Dieser wurde jedoch abgesagt.

Erst letzte Woche hatte der Islamrat in Deutschland wegen der Coronakrise Finanzhilfen für die Moscheegemeinden in der Bundesrepublik gefordert. Viele Moscheegemeinden stießen an ihre finanziellen Grenzen. (rk)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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3 Kommentare

  1. Ich bin kein Nazi sagt:

    Keine Angst es wird ganz bestimmt kurz vor dem 23.einiges aufgehoben.
    Wird natürlich nur Zufall sein

  2. Rack sagt:

    Die Politik des freundlichen Ermahnens wird ergänzt durch die Bevorzugung der ach so benachteiligten Hintergründe …
    Wieviele Beweise für die Machtlosigkeit dieser „Regierung“ gegenüber unseren „Fachkräften“ u. „Bereicherern“ brauchen wir noch?
    Ein weiterer Beweis Asylantenheim Biesdorf!

  3. Eidgenosse sagt:

    Das kannst vergessen – die machen was sie wollen weil sie Sonderrechte haben und das wissen die auch.

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